Unklare Hinweise zu Widerrufsfristen oder zu hohe Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung sorgen bei Kreditnehmern immer wieder für Unmut. Das soll sich laut Kabinettsbeschluss nun ändern.
(dpa) – Darlehen sollen nach dem Willen der Bundesregierung verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. So muss der Kreditgeber wie zum Beispiel eine Bank künftig im Vertrag darüber informieren, wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt. In dieser Zeit kann man den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Den vom Kabinett beschlossenen Neuerungen muss der Bundestag noch zustimmen.
Anspruch auf Erstattung von Kosten
Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Kredit vorzeitig zurückzahlen, sollen zudem einen umfassenderen Anspruch auf Erstattung von Kosten bekommen als bislang. Künftig sollen auch Kosten reduziert werden, die unabhängig sind von der Laufzeit des Vertrages, also etwa eine einmalig erhobene Gebühr.
Damit setzt Deutschland zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs um, der Beanstandungen hatte. So hatten die Luxemburger Richter im Frühjahr angemahnt, dass Darlehensverträge klare und verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten müssen. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der Kreissparkasse Saarlouis und einem Kunden, der seinen Kredit nach vier Jahren widerrufen wollte und dies mit unklaren Vertragsklauseln begründet hatte.
Musterwiderrufsinformation noch immer zu lang
Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katharina Willkomm, sprach gleichwohl von «Augenwischerei». Denn die vom Gesetz vorgesehene Musterwiderrufsinformation umfasst immer noch drei Seiten. Demnach beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist, wenn der Verbraucher alle Pflichtangaben erhalten hat – deren Liste aber insgesamt 25 Punkte umfasst. «Eine Widerrufsbelehrung, die mehrere Seiten umfasst, hilft keinem Verbraucher. Das ist Desinformation durch Überinformation. Verbraucher werden heute schon von überbordenden vorvertraglichen Informationen erschlagen», bemängelte Willkomm. Sie forderte eine kurze Musterbelehrung zu der 14-Tage-Frist.
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