Seit das sogenannte Anti-Korruptions- gesetz in Kraft getreten ist, sind viele Dinge verboten, die vorher erlaubt waren oder zumindest toleriert wurden. Warum das Gesetz gegen Korruption trotzdem sein mussten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Diverse Strafermittlungs- und Gerichtsverfahren belegen eine Verbreitung von betrügerischen Schmiergeldzahlungen auch im Gesundheitsdienst – zumindest in Vergangenheit. Viele Fälle spielen sich in den Augen der Mediziner dabei eher im Graubereich ab. Doch diese Einstellung kann früher oder später zu großen Problemen führen.
Im Zentrum muss deshalb heute immer wieder die Frage nach dem stehen, was aktuell eigentlich erlaubt und was verboten ist. Inbesondere bestehende Verträge und Kooperationen sollten dringend unter die Lupe genommen und gegebenenfalls angepasst werden.
Was also hat sich nach dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ zum 1.7.2016 geändert? Verhindert der Gesetzgeber nun die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten in den ambulanten Versorgungssektoren? Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Großkopf bekennt sich in einem Videostatement mit einem klaren „Ja“ zur Kooperation und plädiert für ein deutliches „Nein“ zur Korruption.

Steven Ohle
Steven Ohle ist bei der HDI Vertriebs AG in Hannover als Projektleiter für die Kooperation mit arzt-wirtschaft.de verantwortlich.
Seit 2018 betreut Steven Ohle die Berufsgruppen der Freien Berufe mit dem Schwerpunkt Ärzte und Gesundheitsfachberufe.

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