Die Angleichung der westfälisch-lippischen Arzt-Honorare an den Bundesdurchschnitt ist in greifbarer Nähe: KV und Krankenkassen haben sich nach zähen Verhandlungen auf einen neuen Honorarvertrag geeinigt. Er gilt nicht nur für 2018, sondern auch für den Honorarabschluss für 2017.
Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich Ende Dezember doch noch auf einen neuen Honorarvertrag für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Die Einigung erfolgte quasi in letzter Minute: Ein Termin beim Schiedsamt war bereits angesetzt.
Der ist jetzt nicht mehr nötig: Insgesamt ergibt sich für 2017 und 2018 nun eine Erhöhung der ambulanten Finanzmittel in Höhe von 165,8 Millionen Euro für vertragsärztliche- und psychotherapeutische Leistungen in Westfalen-Lippe.
„Mit dem Abschluss honorieren wir die engagierte Arbeit der Haus- und Fachärzte im Interesse einer guten Patientenversorgung. Auch in Zukunft legen wir großen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung der ambulanten Versorgung durch eine intensivere Kommunikation der Ärzte untereinander. Für uns ist vor allem wichtig, dass ein Teil des Honorars für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich eingesetzt wird“, so Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST, für die gesetzlichen Krankenkassen.
„Ich freue mich, dass wir die Verhandlungen in einer sachlichen Atmosphäre beendet haben. Entscheidend für die Einigung war, dass wir die im Bundesvergleich bis heute geringere Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Westfalen-Lippe anheben konnten. Hierfür haben wir jahrelang gekämpft“, sagt Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL.
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