Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

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Auffälligkeitsprüfung

Die Auffälligkeitsprüfung ist ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung in einer Arztpraxis. Sie prüft die verordneten Leistungen arztbezogen, wenn das Richtgrößenvolumen überschritten wurde. Ins Räderwerk der Richtgrößenprüfung geraten Vertragsärzte, wenn ihr Verordnungsvolumen in einem Kalenderjahr das Richtgrößenvolumen um mehr als 15 Prozent übersteigt und der Prüfungsausschuss nicht davon ausgeht, dass die Überschreitung in vollem Umfang durch Praxisbesonderheiten begründet ist.
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AVWG

Das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) bleibt ein bürokratisches Monster, selbst wenn nach dem Einspruch des Bundesrates in letzter Minute noch Retuschen vorgenommen werden sollten. Die Bewertung der KBV: “Damit mutiert der Vertragsarzt zum Arzneimittelkrämer, der sich in erster Linie mit Preisvergleichen zu beschäftigen hat. Ein derart überbordender Bürokratismus ist kontraproduktiv für den berechtigten Anspruch der Ärzte endlich mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten zu bekommen.
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Wirtschaftlichkeit trifft Zeitersparnis

Zu TysabriTM (Natalizumab) liegen mittlerweile Langzeitdaten über 15 Jahre vor.(1) Seit März 2021 ist neben der intravenösen Infusion zusätzlich die subkutane Verabreichungsform zugelassen, die laut Real-World-Daten eine Zeitersparnis von durchschnittlich 1,5 Stunden bieten kann.(2-4),a Im September 2023 erhielt ein erstes Natalizumab-Biosimilar als intravenöse Infusion eine Zulassung.(5) Die wirtschaftliche Verordnung von TysabriTM ist bei existierenden Rabattverträgen seit 2019 sichergestellt und dies gilt auch weiterhin.(6)
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Abtretung, auch Zession genannt

Die Abtretung, auch Zession genannt, ermöglicht dem Gläubiger, eine ihm zustehende Forderung auf eine andere Person zu übertragen. Zur Abtretung geeignete Forderungen müssen nicht notwendigerweise bereits bestehen. Es kann sich auch um künftige Forderungen handeln. Die Abtretung – etwa einer Honorarforderung an eine Privatärztliche Verrechnungsstelle – bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Schuldners, es sei denn, zwischen Schuldner und Gläubiger ist etwas anderes vereinbart.
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Amortisation

Amortisation: Ziel einer jeden Investition, dass das eingesetzte Kapital durch zusätzlich erwirtschaftete Erträge zurückfließt und einen zusätzlichen Gewinn abwirft. Eine ehrliche Amortisationsrechnung sollte Grundlage für die Entscheidung für oder gegen eine Investition sein. In diese Berechnung gehen sowohl die zu erwartenden Gewinne als auch die zu prognostizierenden Kosten ein, einschließlich Zinsen und Abschreibungen. Kriterien für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Investition sind die Amortisationsdauer, der Zeitraum, an dessen Ende die zusätzlichen Erträge die Investitionssumme übersteigen, und der Amortisationszeitpunkt, von dem an sich die Investition rechnet.
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