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Lexikon

Der Basiszinssatz dient der Berechnung des Zinsschadens beim Verzug. Paragraf 288 Absatz 1des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt, dass eine Geldschuld mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst wird. Der Basiszinssatz gilt jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten und wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht.