Die Abtretung, auch Zession genannt, ermöglicht dem Gläubiger, eine ihm zustehende Forderung auf eine andere Person zu übertragen. Zur Abtretung geeignete Forderungen müssen nicht notwendigerweise bereits bestehen. Es kann sich auch um künftige Forderungen handeln. Die Abtretung – etwa einer Honorarforderung an eine Privatärztliche Verrechnungsstelle – bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Schuldners, es sei denn, Mehr…
Mehr dazuAmortisation: Ziel einer jeden Investition, dass das eingesetzte Kapital durch zusätzlich erwirtschaftete Erträge zurückfließt und einen zusätzlichen Gewinn abwirft. Eine ehrliche Amortisationsrechnung sollte Grundlage für die Entscheidung für oder gegen eine Investition sein. In diese Berechnung gehen sowohl die zu erwartenden Gewinne als auch die zu prognostizierenden Kosten ein, einschließlich Zinsen und Abschreibungen. Kriterien für Mehr…
Mehr dazuDie Auffälligkeitsprüfung ist ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung in einer Arztpraxis. Sie prüft die verordneten Leistungen arztbezogen, wenn das Richtgrößenvolumen überschritten wurde. Ins Räderwerk der Richtgrößenprüfung geraten Vertragsärzte, wenn ihr Verordnungsvolumen in einem Kalenderjahr das Richtgrößenvolumen um mehr als 15 Prozent übersteigt und der Prüfungsausschuss nicht davon ausgeht, dass die Überschreitung in vollem Umfang durch Praxisbesonderheiten Mehr…
Mehr dazuDas Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) bleibt ein bürokratisches Monster, selbst wenn nach dem Einspruch des Bundesrates in letzter Minute noch Retuschen vorgenommen werden sollten. Die Bewertung der KBV: “Damit mutiert der Vertragsarzt zum Arzneimittelkrämer, der sich in erster Linie mit Preisvergleichen zu beschäftigen hat. Ein derart überbordender Bürokratismus ist kontraproduktiv Mehr…
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