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Lexikon

Diese Steueroptionen haben Vermählte

Finanzbehörden behandelt Paare, die “zusammen veranlagt” werden, wie einen einzigen Steuerpflichtigen. Die Bundessteuerberaterkammer in Berlin erklärt die Berechnung der Steuer in solchen Fällen so: Beide Einkommen werden zusammengezählt und anschließend durch zwei geteilt. Dann wird die Steuer für die Hälfte des Einkommens  – also pro Person – ermittelt. Um die zu tatsächlich zu zahlende Steuer für das Ehepaar festzulegen, wird der Betrag von der Finanzverwaltung abschließend einfach verdoppelt.

Beispielrechnung gemeinsame Veranlagung

Ein Beispiel: Partner A hat ein Einkommen von 50 000 Euro im Jahr 2017 und Partner B eines von 30 000 Euro. Zusammen verfügen sie also über 80 000 Euro. Das hälftige Einkommen beträgt 40 000 Euro und wird als Besteuerungsbasis herangezogen. Für dieses Einkommen ergibt sich ein Steuerbetrag von 8766 Euro. Nach der Verdopplung ergibt sich eine Gesamtsteuer von 17 532 Euro.

Unterschied zur Einzelveranlagung

Die Steuerberechnung bei der Einzelveranlagung sieht anders aus: Hier unterliegen die Ehepartner beide dem normalen Grundtarif. Nach dem Beispiel würden für Partner A 12 561 Euro (50 000 Euro Einkommen) und für Partner B 5419 Euro (30 000 Euro Einkommen) an Steuern fällig. Bei dieser Variante zahlen beide Partner zusammen 448 Euro mehr an Steuern.