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Inkassovollmacht

Im Gegensatz zur fiduziarischen Abtretung bleibt der Gläubiger bei der Inkassovollmacht im vollen Umfang Eigentümer der Forderung. Das Inkassounternehmen wird von ihm lediglich beauftragt, im Rahmen des geschlossenen Inkassovertrags gegen die Schuldner alle Beitreibungsmaßnahmen einzuleiten, die bis zur restlosen Bezahlung der Forderung erforderlich sind.

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