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Insolvenzordnung (InsO)

Mit der neuen Insolvenzordnung (InsO) wurde im Jahr 1999 erstmals ein einheitliches Recht für Unternehmenspleiten eingeführt. Die Neuordnung hat insbesondere dazu beigetragen, dass nun mehr große Firmen den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Diese können die Pleite nun nicht mehr beliebig hinauszögern.

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