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Lexikon

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Juristische Person

Die juristische Person, ist eine Organisation mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie ist ein von ihren Mitgliedern zu unterscheidendes Rechtssubjekt. Als solches kann sie eigene Rechte und Pflichten haben, deren Träger sie selbst und nicht die Gesamtheit der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Personen ist. Juristische Personen handeln mangels natürlicher Handlungsfähigkeit einzig durch ihre Organe, zum Beispiel Mitgliederversammlung, Mehr...

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