Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Der Rechtsbehelf ist gegenüber dem Rechtsmittel die übergeordnete Bezeichnung, da er sowohl die förmlichen als auch die formlosen Gesuche umfasst. Über den Rechtsbehelf, etwa Widerspruch, Einspruch oder Erinnerung, wird bei dem Gericht entschieden, gegen dessen Entscheid sich der Rechtsbehelf auch richtet. Über das Rechtsmittel selbst, etwa eine Berufung und eine sofortige Beschwerde, entscheidet dann die nächsthöhere Instanz.