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Medizin

Dies teilte der GKV-Spitzenverband in einem Beschluss vom 9. Januar mit. Unter die Regelung fallen diverse Kinder-Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Darreichungsform vorliegen. Die Aussetzung der Festbeträge läuft seit 1. Februar und ist auf drei Monate befristet.

Anreiz für die Industrie

„Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinder-Arzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden kann“, heißt es in einem Statement des GKV-Spitzenverbandes. Durch die Regelung sollen Arzneimittel-Hersteller motiviert werden, mehr Ware für den deutschen Markt bereitzustellen.

Kurzfristig der Pharmaindustrie höhere Preise zu ermöglichen, stelle jedoch keine nachhaltige Lösung dar. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Vorgaben schaffen, um die bestehenden Lieferprobleme bei der Arzneimittelversorgung strukturell anzugehen. „Die Aussetzung der Festbeträge ist kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung. Wir werden hier genau hinschauen, wie die Aussetzung der Festbeträge wirkt,“ mahnt der GKV-Spitzenverband.

Zuzahlungen entfallen

Normalerweise übernehmen die Krankenkassen nur die Kosten für ein Medikament, die den jeweiligen Festbetrag nicht überschreiten. Liegt der Verkaufspreis eines Kinder-Arzneimittels über dem Festbetrag, müssen Eltern die Differenz in der Regel aus eigener Tasche bezahlen oder auf preiswertere Generika zurückgreifen.

Durch die neue Regelung entfallen diese Zuzahlungen für entsprechende Medikamente im Zeitraum 1. Februar bis 30. April. „Die Krankenkassen zahlen in dieser Zeit die vom Hersteller aufgerufenen höheren Preise, die über den Festbeträgen liegen“, erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Meldung vom 12. Januar.

Schutz vor Regress?

Außerdem sind laut KBV Maßnahmen geplant, um Ärztinnen und Ärzte vor Regressen zu schützen: „Die höheren Medikamentenpreise infolge der Aussetzung der Festbeträge dürfen nicht das Regressrisiko der Ärzte erhöhen. Die KBV will deshalb mit dem GKV-Spitzenverband vereinbaren, dass die Mehrkosten im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Praxisbesonderheiten abgezogen werden.“