MFA und angestellte Ärzte aufgepasst: Schon wenig Aufwand genügt, um einen höheren Netto-Verdienst im Dezember zu erzielen. Dazu muss nur ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden.
(dpa/tmn) Ärgern Sie sich auch immer so über Ihre Steuerabzüge? Zumindest kurzfristig lässt sich hier aber mehr rausholen. Für mehr Netto vom Dezembergehalt und damit auch vom Weihnachtsgeld lässt sich ein Kniff anwenden. Arbeitnehmer können sich noch bis zum 30. November Steuer-Freibeträge für das Jahr 2017 eintragen lassen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Die gesamten Ausgaben für 2017, zum Beispiel hohe Werbungskosten, werden in dem Fall schon im Dezember 2017 als Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt, wie BVL-Geschäftsführer Erich Nöll erläutert. Vor allem lohnt sich das für Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld bekommen. Der Nettobetrag werde dann deutlich höher ausfallen, betont Nöll.
Über ein elektronisches Abrufverfahren stellt das Finanzamt dem Arbeitgeber den Freibetrag für Dezember 2017 bereit, sofern man den entsprechenden Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bis zum 30. November gestellt hat. Der BVL empfiehlt, zur Sicherheit ergänzend auch das Lohnbüro des Arbeitnehmers vorzeitig darüber zu informieren.
Wer die November-Frist verpasst und erst bis Ende Dezember den Freibetrag beantragt, zahlt dann ab Januar 2018 weniger Lohnsteuer.
Ein Freibetrag kann auch für zwei Kalenderjahre eingetragen werden. Ändern sich aber die Voraussetzungen für den Freibetrag oder fallen ganz weg, müssen Arbeitnehmer das ihrem Finanzamt mitteilen.
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