Eigentlich können Kosten für einen Rechtsstreit nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es noch ein paar Ausnahmen. Wir erklären, wer von einem Prozess noch steuerlich profitieren kann.
(dpa/tmn) Die Kosten für einen Prozess wegen nachehelichen Unterhalts können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings nur, wenn der Betroffene die Unterhaltszahlungen an ihn als sonstige Einkünfte versteuert.
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Münster (AZ: 1 K 494/18 E).
Als sich das Ehepaar scheiden ließ, stritt es sich unter anderem über die Unterhaltsansprüche der Frau. Das Amtsgericht verpflichtete den Mann zu monatlichen Zahlungen. Der Frau war die Summe zu gering, der Mann wollte gar nicht zahlen. Daher wandten sich beide gegen diese Entscheidung. Später gab es einen gerichtlichen Vergleich über die Unterhaltshöhe.
Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte
In ihrer Einkommensteuererklärung gab die Frau die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte an. Gleichzeitig machte sie die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten steuermindernd geltend, die auf die Verfahren zum nachehelichen Unterhalt entfielen. Das Finanzamt berücksichtigte diese Ausgaben jedoch nicht.
Beim Finanzgericht war die Frau aber erfolgreich. Es verpflichtete das Finanzamt, die Prozesskosten steuermildernd als Werbungskosten anzuerkennen. Dies sei notwendig, da die Frau den Unterhalt ihres geschiedenen Ehemannes versteuere.
Die Frau habe die Prozessführungskosten aufgewendet, um zukünftig höhere Einkünfte in Form von Unterhaltsleistungen zu erhalten. Die Unterhaltszahlungen seien als steuerbare Einkünfte zu behandeln, weil der Mann die Möglichkeit gehabt habe, seine Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abzuziehen – das sogenannte Realsplitting.
Anzeige
Wartezeit für Physiotherapie durch digitale Therapie überbrücken
In der Behandlung unspezifischer Schmerzen in Rücken, Knie oder Hüfte sowie bei Arthrose empfiehlt sich in vielen Fällen eine Physiotherapie. Die Wartezeit bis zum Beginn einer physiotherapeutische... MehrWeitere Artikel zum Thema:
Azubis
Schwänzer können der Berufsschule verwiesen werden
Senioren besonders oft betroffen
Alarmierende Zahlen: Patienten können sich Medikamentenzuzahlung häufig nicht leisten
Immobilien steuergünstig vererben
So können Ärzte und ihre Familien vom Nießbrauch profitieren
Was Verbraucherschützer raten
Zu wenig Zinsen erhalten? Wie Sie Geld nachfordern können
Werbungskosten
Was Ärzte, die vermieten, bei der Steuererklärung alles absetzen können