Der Gesetzgeber macht’s möglich: Ein neuer Meilenstein der Praxis-Digitalisierung kommt
In Kooperation mit Doctolib
Arztpraxen, die Doctolib nutzen, haben erneut einen echten Anwendervorteil: Sie können ihre Patienten ab sofort auch per Videosprechstunde krankschreiben. Eine neue AU-Richtlinie des G-BA vom 16. Juli 2020 bildet die rechtliche Grundlage.
Immerhin sind AU-Vorgänge mit rund 77 Millionen ausgestellten Scheinen pro Jahr eine der häufigsten Praxisleistungen. Somit bedeutet die Doctolib-Videosprechstunde mit der Möglichkeit AUs mit Patienten zu teilen für Praxen eine Effizienzsteigerung. Telekonsultation ist in mehrfacher Hinsicht attraktiv: Nicht nur im Hinblick auf COVID-19 – sondern auch auf die zu erwartende Erkältungswelle im Herbst und Winter – sind Videosprechstunden ein effektiver Beitrag zur Sicherheit für Patienten und Praxispersonal. Doctolib unterstützt dadurch nicht zuletzt die Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung seitens der Behörden und Krankenkassen.
Ärzte unterstreichen Bedeutung der neuen AU-Funktion
Dr. Manfred Lapp, Facharzt für Allgemeinmedizin in Berlin, schätzt den Nutzen für seine Praxis hoch ein: “Ob COVID-Pandemie oder saisonale Erkältungswelle: In Spitzenzeiten ist jeder Patient, der für seine Behandlung nicht Warte- und Sprechzimmer durchlaufen muss, sondern per Telekonsultation versorgt werden kann, ein Plus für die Sicherheit in meiner Praxis. Jetzt kann ich ihn auch noch über ein Videogespräch krankschreiben – perfekt!”
Der Krankschreibungsprozess der Doctolib-Software ist für Ärzte und Patienten einfach und sicher. Mittels der integrierten Dokumentenaustausch-Funktion können unabhängig vom Praxismanagementsystem Krankschreibungen sowie andere wichtige Dokumente an den Patienten übermittelt werden.
Nutzungszahlen zeigen Relevanz
Die Relevanz der Videosprechstunde zeigt sich auch in den aktuellen Nutzungszahlen, weiß Dr. Ilias Tsimpoulis, Managing Director bei Doctolib, einem der führenden E-Health-Unternehmen in Europa: “Seit der Einführung der Doctolib-Videosprechstunde im April 2020 hat diese Form der digitalen Konsultation um fast 167 Prozent zugenommen. Auf dem Höhepunkt im April wurden deutschlandweit mehr als 1.800 Videosprechstunden in einer Woche allein über unsere App und Website vereinbart.”
So sieht Tsimpoulis in der Ermöglichung von Krankschreibungen per Videosprechstunde einen weiteren Anreiz für Ärzte aller Fachrichtungen, das Angebot von Doctolib zur festen Praxisroutine zu machen. Darauf deutet auch eine interne Befragung von Doctolib unter Anwendern hin: 91 Prozent der Ärzte, welche die Videosprechstunde bereits nutzen, können sich vorstellen, diesen Service ihren Patienten auch nach der Covid-Pandemie weiter anzubieten. Kein Wunder, schließlich sind 70 Prozent von ihnen (sehr) zufrieden mit der Videosprechstunde.2
Effiziente und sichere Versorgung der Patienten
Die Einsatzmöglichkeiten der Doctolib-Videosprechstunde sind vielfältig. Eine medizinische Ersteinschätzung kann genauso vorgenommen werden wie z. B. auch Kontrolluntersuchungen, Beratungsgespräche und Befundbesprechungen. Per Video-Konsultation lassen sich übrigens auch schnell und einfach Patienten erreichen, die durch lange Anreisewege, eingeschränkte Mobilität oder Auslandsaufenthalte nur begrenzt Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Praktisch für die Praxis: Die Doctolib-Videosprechstunde öffnen Ärzte bequem aus ihrem gewohnten Terminkalender – eine separate Software ist nicht nötig. Bis zum 31.12.2020 kann die Doctolib-Videosprechstunde kostenlos genutzt werden.3
Zum Hintergrund
Mit der kürzlichen Entscheidung des Bewertungsausschusses können Ärzte ihren Patienten auch weiterhin unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Dies ist ein wichtiges Signal und ein richtiger Schritt, um Videosprechstunden als integralen Bestandteil der Versorgung dauerhaft zu etablieren. Hintergrund: Ärzte durften normalerweise nur jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln. Dies wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) haben nun vereinbart, die Begrenzung der Videosprechstunden weiter bis zum 31.12.2020 auszusetzen.
Tipp
Seit 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Anschubfinanzierung für Ärzte und Psychotherapeuten, die Videosprechstunden durchführen – für bis zu 50 Online-Visiten im Quartal zehn Euro je Sprechstunde zusätzlich (insgesamt bis zu 500 Euro). Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre und erfolgt als Zuschlag über die GOP 01451.
Zuschüsse:
- Der Technik Zuschlag je Arzt-Patienten-Kontakt (GOP 01450) wird mit 4,39 EUR (40 Punkte) pro Arzt vergütet und ist auf 1.899 Punkte bzw. 205,20 EUR pro Quartal gedeckelt.
- Die Anschubförderung (GOP 01451) erhalten Praxen für bis zu 50 Videosprechstunden pro Quartal in einer Höhe von 10,11 EUR (92 Punkte). Es werden also max. 505,50 EUR pro Quartal vergütet. Voraussetzung ist, dass Sie mind. 15 Videosprechstunden durchgeführt haben. Diese GOP wird automatisch von der KV gesetzt und ist zeitlich befristet bis zum 30.09.2021.
- Der Zuschlag zur Authentifizierung (GOP 01444) wird mit 1,10 EUR (10 Punkte) vergütet und greift nur bei Neupatienten, oder bei Patienten, die Ihre Praxis weder im aktuellen noch im letzten Quartal persönlich besucht haben. Sie ist max. 1x im Behandlungsfall berechnungsfähig und ebenfalls bis zum 30.09.2021 befristet.
Quellen:
- https://www.g-ba.de/downloads/34-215-879/35_2020-07-16_AU-RL_Fernbehandlung.pdf
- interne Befragung von Doctolib zur Nutzung der Videosprechstunde im Juni 2020 mit n = 51 Ärzten
- In Verbindung mit einem kostenpflichtigen Abonnement über den Doctolib-Kalenderservice als Hauptdienstleistung

Ilias Tsimpoulis

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