GOÄ – So rechnen Sie richtig ab und steigern Ihre Wirtschaftlichkeit! (GOÄ-Coaching)
In Kooperation mit Doctolib
Für approbierte Ärzt:innen gibt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Regelungen zur Abrechnung für ärztliche Leistungen vor. Bei richtigem Verständnis können Sie viele Vorteile für sich nutzen. Im Praxisratgeber “Richtig abrechnen nach GOÄ – 6 Tipps zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit” (kostenlos downloaden) von Doctolib in Kooperation mit der mediserv Bank und Kock + Voeste, erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie die Faktorsteigerung nach § 5 der GOÄ richtig nutzen, Sachkosten und Auslagen nach § 10 der GOÄ berechnen und den Abrechnungsprozess vereinfachen.
Zudem erhalten Sie die Aufzeichnung des DoctoForums zum Thema “GOÄ-Coaching: So werden Sie zum Abrechnungsexperten” [hier erhalten] kostenlos in voller Länge.
Werden Sie fit in Abrechnungsthemen und stärken Sie Ihre Praxis-Profitabilität

Foto: Doctolib
1. Tipp: Faktorsteigerung nach § 5 der GOÄ richtig nutzen
Mit dem Steigerungsfaktor dürfen Ärzt:innen selbst unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung, sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen bestimmen. Dies ist unabhängig von dem Patienten oder der Patientin sowie Versicherung. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein.(1) So können beispielsweise Leistungen, die überdurchschnittlich schwierig sind, über dem Schwellenwert abgerechnet werden. Leistungen mit unterdurchschnittlichem Aufwand hingegen können unter dem Schwellenwert abgerechnet werden.(2)
2. Tipp: Mit verständlichen Begründungen den Abrechnungsprozess vereinfachen
Rückfragen lassen sich mit nachvollziehbaren Begründungen in vielen Fällen verhindern. Auf allgemeine Floskeln wie “erhöhter Zeitaufwand”, oder “technisch schwierig” sollte daraufhin verzichtet werden. Beachtet werden sollte, dass auf Verlangen die Begründung näher erläutert werden muss. Die Leistungsdokumentation ist hier auch wichtig, denn die Begründung muss sich dort wiederfinden.(2)
Sie möchten weitere Tipps erhalten und mehr über das Thema Abrechnung erfahren? Dann lesen Sie jetzt mehr hierzu im kostenlosen Praxisratgeber “Richtig abrechnen nach GOÄ – 6 Tipps zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit” [kostenlos downloaden].
Das DoctoForum ,,GOÄ-Coaching: So werden Sie zum Abrechnungsexperten”

Foto: Doctolib
Ergänzend zum Praxisratgeber hat Doctolib in der Webinaraufnahme des DoctoForums vom 9. Juni 2021 für Sie einfach und verständlich aktuelle Abrechnungsthemen behandelt, um Sie auf den aktuellsten Stand zu bringen. Zusammen mit Alexander Lacher, Produktexperte von Doctolib, Heike Junge-Rappenberg, Beraterin und Trainerin bei Kock + Voeste und Barbara Wüstner, Beraterin bei der Mediserv Bank, werden unter anderem die Durchführung der Abrechnung nach Theorievorgaben, sowie welche Leistungen und Materialien Sie abrechnen dürfen, behandelt.
Schauen Sie sich jetzt die Aufnahme des digitalen DoctoForums “GOÄ-Coaching: So werden Sie zum Abrechnungsexperten!” [hier erhalten], an.
Unsere Praxis-Experten beraten Sie gerne rund um alle Fragen zum Thema digitales Terminmanagement. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin unter info.doctolib.de.
(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) § 4 Gebühren (Zuletzt eingesehen: 20.05.2021)
(2) PVS Südwest. GOÄ-Abrechnung: Gut begründet zum höheren Steigerungsfaktor (Zuletzt eingesehen: 20.05.2021)

Ilias Tsimpoulis

Letzte Artikel von Ilias Tsimpoulis
- Der Hausarztvermittlungsfall: Eine Chance für Ihr professionelles Netzwerk – 13. April 2023
- So bringen Sie Ihre Praxis voran – 9. März 2023
- Ausgeglichen ins neue Jahr! – 21. Februar 2023
- Datenschutz: Doctolib wird mit dem ISO 27701-Zertifikat ausgezeichnet – 30. Januar 2023
- Gemeinsam zur erfolgreichen Praxis! – 24. November 2022
Anzeige
Der Hausarztvermittlungsfall: Eine Chance für Ihr professionelles Netzwerk
Die neue Abrechnungsregelung per Hausarztvermittlungsfall ist bestimmt auch in Ihrer Praxis Thema. Seit dem 01.01.2023 wurden die Zuschläge für Hausarzt- sowie Facharztpraxen zur Terminvermittlung e... Mehr