NEU: Praxisratgeber zur Abrechnung der Videosprechstunde
In Kooperation mit Doctolib
Die Videosprechstunde erfreut sich immer größerer Beliebtheit, für Patient:innen entfallen sowohl Fahrwege als auch Wartezeiten in der Praxis und auch für Ärzt:innen sind diese Termine in vielerlei Hinsicht praktisch. Nach wie vor gibt es jedoch Unklarheiten hinsichtlich konkreter Anwendung und Abrechnung von Videosprechstunden – hier bringen wir heute etwas Licht in’s Dunkle.
Im kostenlosen Praxisratgeber von Doctolib und dem BFS health finance „Abrechnung der Videosprechstunde – Gekonnt einsetzen, korrekt abrechnen” erhalten Sie neben einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einführung der Videosprechstunde in Ihrer Praxis einen detaillierten Überblick zur Vergütung sowie den unterschiedlichen Zuschlägen nach EBM. Ebenfalls finden Sie eine Auflistung einzelner infrage kommenden GOÄ-Ziffern für niedergelassene Ärzt:innen und wichtige Aspekte, auf welche Sie in Puncto Datenschutz und Aufklärungspflicht achten sollten.
Wann ist die Videosprechstunde in Ihrer Praxis sinnvoll?
Als Alternative zum Vor-Ort-Besuch eignet sich die Videosprechstunde für viele Anwendungsfälle, sowohl für Bestands- als auch für Neupatient:innen. Die Videosprechstunde kann beispielsweise eingesetzt werden für:
- Ersteinschätzung bei Akutfällen, um die Notwendigkeit eines Termins einzuordnen
- Kontrolluntersuchungen oder Befundbesprechungen (z. B. von Laborwerten und Bluttests)
- Beratungsgespräche, wie z. B. Medikamenteneinnahme oder Einholen einer Zweitmeinung
- Besprechung von Kostenplänen
- Nachsorge für operative Fachbereiche
Weitere, spezifische Anwendungsgebiete für Ihre Fachrichtung sowie Besonderheiten für die Abrechnung von Videosprechstunden mit Neupatient:innen finden Sie im Praxisratgeber.
WICHTIG: Krankschreibung per Videosprechstunde möglich
Durch die Lockerung von bisher systemimmanenten Rahmenbedingungen ist auch die Krankschreibung per Videosprechstunde möglich und bietet vor allem in Grippe- und Pandemiezeiten die Möglichkeit, das Ansteckungsrisiko in den Wartezimmern von Praxen zu reduzieren.
Patient:innen, deren Krankheitsbild auch per Video „untersucht” werden kann, dürfen per Videosprechstunde krankgeschrieben werden. Dies kann beispielsweise bei einer Erkältung, Menstruationsbeschwerden, Blasenentzündung oder Migräne der Fall sein. Weitere Erkrankungen sowie explizite Do’s and Don’t zur Krankschreibung per Videosprechstunde finden Sie im Praxisratgeber.
Praxisratgeber “Abrechnung der Videosprechstunde – Gekonnt einsetzen, korrekt abrechnen” jetzt kostenfrei herunterladen
Laden Sie sich den Praxisratgeber kostenfrei herunter – und nutzen Sie ab sofort das volle Potenzial der Videosprechstunde in Ihrer Praxis. Mit der im April 2020 eingeführten zertifizierten Videosprechstunde können Sie Ihren Patient:innen eine Videokonsultation als Ergänzung oder Ersatz zum Praxisbesuch anbieten. Patient:innen können bei der Terminbuchung über das Doctolib-Portal zwischen „Vor-Ort-Termin” oder „Videosprechstunde” wählen. Der Termin wird automatisch bestätigt und Patient:innen erhalten vor dem Termin alle notwendigen Informationen sowie einen Technik-Check, um eine erfolgreiche Videosprechstunde sicherzustellen.
Tipp: Sie können die Videosprechstunde von Doctolib noch bis einschließlich Januar 2023 kostenlos nutzen. (1)
Mit über 1.9 Millionen Buchungen pro Monat profitieren Ärzt:innen und Therapeut:innen mit einem Profil auf Doctolib von einer erhöhten Sichtbarkeit dank der Online-Plattform. Gewinnen auch Sie so (Privat-) Patient:innen für attraktive Vorsorge- und Selbstzahlerleistungen und steigern Sie den Umsatz Ihrer Praxis um Ø 23 Tsd. € pro Jahr/Fachärzt:in (2).
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(1) In Verbindung mit einem kostenpflichtigen Abonnement über den Doctolib-Kalenderservice als Hauptdienstleistung.
(2) Interne, anonymisierte Statistiken von Doctolib für Fachärzte, durchschnittlicher Mehrumsatz durch die Vermittlung privater und gesetzlicher Neupatient:innen sowie die Nutzung von Recall- und Überweisungsfunktion (Datenerhebung Jan 2022 – Juni 2022).

Ilias Tsimpoulis

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