Ärzte brauchen vom ersten Tag ihrer Tätigkeit an eine Berufshaftpflichtversicherung. Ist diese einmal abgeschlossen, wird sie nicht weiter beachtet. Kommt es zum Schadensfall, kann sich allerdings schnell zeigen, dass der Mediziner inzwischen unterversichert ist.
Die meisten Ärzte und Ärztinnen sind treue Seelen, jedenfalls in Bezug auf ihre Berufshaftpflicht. Der zum Studienbeginn abgeschlossene Vertrag läuft seit Jahren konsequent durch und wurde nicht oft oder gar nicht mehr angepasst. Erst im Schadensfall zeigt sich, ob die vereinbarten Deckungssummen und -umfänge noch ausreichend sind. Die Berufshaftpflicht ist für jeden Arzt aber so elementar, dass sie regelmäßig durch einen Spezialisten überprüft und aktualisiert werden sollte.
Typische Probleme mit der Berufshaftpflichtversicherung
So gibt es noch immer viele Altverträge mit niedrigen Deckungssummen und veralteten Deckungsinhalten. Beispielsweise waren in den 90er Jahren Verträge mit Deckungssummen von 1,5 Mio. für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden durchaus üblicher Standard. Seitdem sind nicht nur die Fallzahlen gestiegen, sondern auch die Höhen der jeweiligen Schadenersatzforderungen. Steigende Pflegekosten, eine patientenfreundliche Rechtsprechung sowie eine zunehmende Anzahl von Regressen treiben die möglichen Schadenssummen weiter in die Höhe.
Auch bei Zusammenschlüssen mit anderen Ärzten ist eigentlich eine Überprüfung der Berufshaftpflicht fällig. Idealerweise sind dann identische Bedingungswerke und Deckungssummen vorhanden, am besten sind alle Partner bei einem Versicherer. Wer Mitarbeiter anstellt, sollte deren Tätigkeit mitversichern. Zu den typischen Fehlern gehört, dass Änderungen im Tätigkeitsspektrum oder sogar in der Praxis selbst dem Versicherer nicht rechtzeitig gemeldet werden. So entstehen existenzbedrohende Deckungslücken.
Ein Arzt oder eine Ärztin, die nicht ausreichend versichert sind, haften im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen. Das kann schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
Das sollte ihre Versicherung bieten
Eine ausreichende Absicherung ist wichtig. Doch was bedeutet das genau? Aktuell sollte eine Basis-Deckungssumme etwa 5 bis 7 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen, empfehlen Experten. Eine (möglichst prämienfreie) Mitversicherung von angestellten Ärzten brauchen Praxisinhaber mit Mitarbeitern ebenfalls. Im Idealfall beinhaltet die Versicherung auch noch eine unbegrenzte Nachhaftung, Absicherung von Medikamentenverderb, Off-Label- und Compassionate-Use und aktuell auch Haftungsfälle durch das Thema Telemedizin. Eine regelmäßige Überprüfung der Berufshaftpflicht insbesondere zur Vermeidung eventueller Deckungslücken ist daher für jeden Arzt ratsam.
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