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Corona-Bonus: Was Sie beachten müssen


Geldbündel mit Geschenkschleife

Die Krise macht’s möglich: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro zahlen. Damit Fiskus und Sozialversicherungen dabei nicht die Hand aufhalten, sind aber einige Besonderheiten zu beachten.

Zu Beginn der Pandemie wurde jeden Abend für Ärzte und medizinisches Personal geklatscht. Eine schöne Geste. Im weiteren Verlauf der kräfteraubenden Pandemie brauchen viele Angehörige der Gesundheitsberufe, wie Ärzte, Pflegekräfte oder Medizinische Fachangestellte jedoch eine handfestere Anerkennung.

Steuerfreie Sonderzahlung soll zusätzliche Belastungen abmildern

Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Anfang April 2020 gab das Bundesfinanzministerium die Steuerbefreiung einer Corona-Sonderzahlung bekannt. Aufgrund der Belastungen der Corona-Krise dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Bonus von 1500 Euro zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zahlen. Diese Sonderzahlung ist steuerfrei und sozialabgabenfrei (BMF-Schreiben v. 26.10.2020, IV C 5 – S 2342/20/10012 :003).

Die steuerfreie Sonderzahlung war ursprünglich befristet auf den Zeitraum von März 2020 bis Ende Dezember 2020. Mittlerweile wurde die ursprünglich bis Ende 2020 befristete Regelung bis 30. Juni 2021 verlängert. Das heißt, der Zeitraum für die Auszahlung des Betrags wurde gestreckt. Die Sonderzahlung darf deshalb aber nicht mehrfach innerhalb dieser Frist an die Beschäftigten ausgezahlt werden.

Kein Ersatz für Arbeitslohn

Damit die so bedachten Arbeitnehmer aber tatsächlich die ungeschmälerte Summe erhalten und nicht doch mit Abgaben und Steuern belastet werden, sind einige Besonderheiten zu beachten.

Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlung gilt für Unternehmen aller Branchen.

Arbeitgeber müssen Frist beachten

Arbeitgeber, die diese Vorgaben beachten, bescheren ihren Beschäftigten im Vergleich zu einem „normalen“ Bonus über 1500 Euro ein Plus von 600 Euro netto im Geldbeutel. Das haben Steuerberater von Ecovis berechnet (siehe Tabelle). Doch auch die Arbeitgeber profitieren bei der Auszahlung der Corona-Sonderzahlung. Im Vergleich zur „normalen“ Bonuszahlung sparen sie sich immerhin 300 Euro an Lohnnebenkosten.

Corona-Bonus Steuer- und
sozialabgabenpflichtiger Bonus
Brutto 1500 Euro 1500 Euro
Lohnsteuer
(Annahme ca. 20%)
keine 300 Euro
Arbeitnehmeranteile
zur Sozialversicherung (ca. 20%)
keine 300 Euro
Netto für den Arbeitnehmer 1500 Euro 900 Euro
Arbeitgeberanteile
zur Sozialversicherung (ca. 20%)
keine 300 Euro
Lohnkosten des Arbeitgebers 1500 Euro 1800 Euro

 

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