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Mehr als 220 Millionen Euro mehr Honorar für Psychotherapeuten

von A&W Online

Mann im Anzug vor Unterlagen und einem Sparschwein
Foto: Andrey Popov - fotolia.com

Die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen wird rückwirkend zum Januar 2009 stufenweise angehoben. Infolgedessen steigen die Honorare aller Psychotherapeuten ab diesem Jahr um insgesamt rund 220 Millionen Euro jährlich. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung der KBV hervor.

Auf die Anpassung der Vergütung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt, nachdem sie den Auftrag erhielten, erneut zu überprüfen, ob die psychotherapeutischen Leistungen im EBM angemessen bewertet sind.

Ausgangsbasis für die Prüfung waren zwei Urteile des Bundessozialgerichts, aktuelle Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes sowie die geänderten Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten.

Stufenweise Anhebung der Vergütung

Als Ergebnis werden die Punktzahlen und damit die Bewertungen aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen und Strukturzuschläge im EBM für diesen Zeitraum stufenweise angehoben. Dadurch ergibt sich für die Jahre 2009 bis 2017 ein jährliches Honorarplus von jeweils circa 0,3 Prozent und für 2018 von circa 4,0 Prozent.

Auch die zum 1. April 2017 eingeführten Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung werden rückwirkend höher bewertet.

Neuropsychologische Leistungen höher bewertet

Zusätzlich konnte im Bewertungsausschuss die Anhebung von zwei neuropsychologischen Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 vereinbart werden. Die Gebührenordnungspositionen 30932 (Neuropsychologische Einzeltherapie) und 30933 (Neuropsychologische Gruppentherapie) wurden an die jetzt geänderten Bewertungen des Abschnitts 35.2 EBM angepasst.

Die Einzeltherapie ist neu mit 922 Punkten (99,78 Euro) bewertet (bisher: 819 Punkte / 88,64 Euro). Die Bewertung der Gruppentherapie steigt auf 665 Punkte (71,97 Euro; bisher: 591 Punkte / 63,96 Euro). Zusätzlich werden diese beiden Leistungen auch in die Vergütungsregelung der Strukturzuschläge eingebunden.

Zehn Prozent mehr ab 2019 für alle Psychotherapeuten

Für die Krankenkassen bedeutet das, dass sie ab diesem Jahr circa 220 Millionen Euro jährlich mehr zur Finanzierung der psychotherapeutischen Leistungen bereitstellen müssen. Das entsprocht laut KBV einer rund zehnprozentigen Honorarsteigerung für alle Psychotherapeuten.

Auf eine Nachvergütung für die Jahre 2009 bis 2018 haben nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses indes nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten Anspruch, deren Honorarbescheide für die jeweiligen Quartale noch nicht bestandskräftig sind.

 

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