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Bundesgesundheitsminister: Vertrauen der Ärzteschaft ist erschüttert

von Melanie Hurst

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Bundesgesund-heitsminister Karl Lauterbach. Foto: BMG Thomas Ecke

Die Hoffnungen der Ärzte und Ärztinnen in ihren Kollegen Prof. Karl Lauterbach waren hoch. Endlich ein Gesundheitsminister, der nicht Jurist oder Bankkaufmann ist, sondern ebenfalls Mediziner. Umso enttäuschter fällt das Fazit nach einem halben Jahr Regierungszeit aus.

Als Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 8. Dezember 2021 in sein neues Amt startete, zählte er zu den beliebtesten Politikern im Land. Mittlerweile dümpelt er aber laut ZDF-Politbarometer im hinteren Mittelfeld, Tendenz abwärts. Bei einer Skala von -5 bis 5 bewerteten ihn die Befragten bezüglich Sympathie und Leistung nur noch mit 0,4. Im Januar 2022 lag er mit 1,4 auf dem zweiten Platz.

Sympathiewerte hat er aber nicht nur in der breiten Bevölkerung verloren. Auch in der Ärzteschaft drehte sich der Wind. Während zu Beginn seiner Amtszeit große Hoffnungen in ihn gesetzt wurden, da nun endlich ein Gesundheitsminister am Ruder steht, der ebenfalls Mediziner ist, hat sich inzwischen gelinde gesagt Ernüchterung breitgemacht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betitelte jüngst eine Pressemitteilung zu Lauterbachs Politik mit: „Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik ein weiteres Mal erschüttert“. Der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. formulierte es sogar noch drastischer: „Es reicht, Herr Lauterbach. Die rote Linie ist überschritten.“

Grafik Bewertung Gesundheitssystem

Ärzte wehren sich gegen die Pläne

Kernpunkt des neuesten Ärgers ist vor allem Lauterbachs Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG), dem das Bundeskabinett zugestimmt hat. Darin benennt er die Maßnahmen, mit denen die geschätzte 17-Milliarden-Euro-Finanzlücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden soll. Für besonderen Unmut sorgte folgende Passage des Gesetzentwurfs: „Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführte Regelung, nach der die ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden, extrabudgetär vergütet werden, wird aufgehoben.“ Mit der Streichung der extrabudgetären Honorierung von Neupatienten will der SPD-Politiker einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr einsparen.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen ist entsetzt: „Es kann und darf nicht sein, dass am Ende das enorme Engagement der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bestraft wird, Neupatienten zusätzliche Termine anzubieten, so wie es die Politik auch gewollt hatte. Das Vorhaben stellt sich für die Versicherten, die einen Termin erhalten wollen, auch als echte Leistungskürzung dar.“

Empört sind neben der KBV unter anderem auch die Bundesärztekammer (BÄK), der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), der Medi-Verbund, der Virchow-Bund und der Berufsverband der Urologen (BvDU). Dessen Präsidentin Dr. Catrin Steiniger kündigt bereits Proteste an: „Die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und des medizinischen Fachpersonals, auch in der Pflege, erfährt seitens des Bundesgesundheitsministeriums keinerlei Wertschätzung und wird im Gegenteil missachtet und abgestraft.“ Im Gesamtkontext des eklatanten Mangels an Ärztinnen und Ärzten und medizinischem Fachpersonal, auch in der Pflege, sei dies ein weiterer Schlag ins Gesicht. Die Probleme in der medizinischen Grundversorgung würden sich weiter verschärfen. „Wir wehren uns handfest gegen die Pläne des Ministers und rufen zu Protesten auf“, so Dr. Steiniger. Und der Bundesärztekammerpräsident, Dr. Klaus Reinhardt, spricht von „Leistungskürzungen durch die Hintertür“.

Aber nicht nur die Ärzteschaft kritisiert das geplante Gesetz aufs Schärfste. Auch Krankenkassen, Pharmaindustrie und Apotheker laufen Sturm. So ließ die DAK vom IGES-Institut eine Analyse erstellen, wie die finanzielle Situation der GKV tatsächlich aussieht. Die Experten kamen hier auf noch alarmierendere Zahlen. Demnach liegt die Finanzlücke 2023 bei 19 Milliarden Euro und steigt bis 2025 auf über 30 Milliarden Euro an. Im Fall eines wirtschaftlichen Einbruchs infolge eines Gasembargos durch Russland würde der Finanzbedarf im kommenden Jahr sogar rund 24 Milliarden Euro betragen. Der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, fordert deshalb, den Entwurf des GKV-FinStG zu überarbeiten: „Weder begrenzt das Gesetz wirksam den Beitragsanstieg noch stabilisiert es langfristig die GKV-Finanzen. Das ist ein Destabilisierungsgesetz.“ Der Kassenchef kritisierte insbesondere den vorgesehenen Griff in die Rücklagen der Krankenkassen. Dieser hätte zur Folge, dass die Zusatzbeiträge weiter angehoben werden müssten als bislang vorgesehen.

Probleme werden in die Zukunft verschoben

Storm weiter: „Minister Lauterbach hat strukturelle Reformbedarfe in der GKV festgestellt, reagiert darauf aber zum überwiegenden Teil mit Einmalmaßnahmen. Die Rücklagen der Krankenkassen und die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds kann man nur einmal ausgeben.“ Völlig unverständlich sei schließlich, dass die Finanzlücke teilweise mit Darlehen geschlossen werden soll. „Da das Darlehen bis spätestens 2026 zurückgezahlt werden muss, werden hier die Probleme in die Zukunft verschoben“, sagte Storm. „Finanzlücken im Sozialsystem mit Darlehen schließen zu wollen, ist fiskalpolitischer Zynismus.“

Einen Effekt hat der Gesetzesentwurf aber schon unfreiwillig bewirkt: Selten waren sich alle Leistungserbringer so einig wie bei diesem „Nein“ zum GKV-FinStG.

 

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