E-Auto-Halter können eingesparte Emissionen verkaufen

Damit, dass ein E-Auto kein CO₂ ausstößt, können Halter Geld verdienen. Denn Kraftstoffproduzenten können durch den Ankauf von Verschmutzungsrechten Strafen vermeiden. Der Deal ist für beide Seiten lukrativ.
Besitzer eines Elektroautos können ihre eingesparten Emissionen ab sofort für ein paar Hundert Euro jährlich verkaufen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Und das geht so: Die nicht ausgestoßenen CO₂-Emissionen lassen sich durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gegen Geld veräußern. Kfz-Halter müssen ihre CO₂-Einsparung hierfür vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Dann kann sie an einen Kraftstoffproduzenten weiterverkauft werden. Die Mineralölkonzerne sind an der Quote interessiert, weil sie durch die zugekauften sogenannten Verschmutzungsrechte Strafzahlungen vermeiden können.
Angebote von Zwischenhändlern gut prüfen
In der Praxis läuft der Handel in der Regel über Zwischenhändler wie den ADAC, diverse Versicherungen und Stromanbieter. Hier lässt sich die Prämie mit wenigen Klicks online beantragen. Der Händler reicht die benötigten Unterlagen beim Umweltbundesamt ein.
Halter sollten Angebote von Zwischenhändlern allerdings gut prüfen, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Auszahlungen der Quotenhändler variierten stark. Üblich sind 200 bis 500 Euro – entweder über ein Festpreismodell oder ein Bestpreismodell in Echtzeit. Hinzu können Provisionen von null bis 25 Prozent kommen.
Einkunft ist steuerfrei
Die Einnahmen aus der THG-Quote sind für Privatpersonen steuerfrei. Jeder Halter eines voll elektrischen Fahrzeugs kann seine Quote jährlich bis 2030 verkaufen. Dabei ist egal, ob das Fahrzeug geleast, gekauft oder finanziert wurde – wichtig ist nur, dass es mindestens einen Tag im Jahr zugelassen war.
Anzeige
Professionelle und hygienische Tafelwasserversorgung für Ihre Praxis
Sie suchen eine Rundum-sorglos-Lösung für die Wasserversorgung Ihres Praxis-Teams sowie Ihrer Patientinnen und Patienten? Hier ist die Lösung für Ihre Praxis. Mehr
Weitere Artikel zum Thema:
- Umfrage Umfrage: Mehrheit der Praxisärzte für berufsbezogene Impfpflicht
- Finanzamt Unwetterschäden sind steuerlich absetzbar
- Vorausschauender Einkauf Weltweite Chipkrise trifft die Medizin
- Abrechnung Palliativmedizin GOÄ: Positionen für die Privatabrechnung
- Geldanlage Aktienmarkt: Der Bedarf an Cybersecurity wächst rasant