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Alternative zur handschriftlichen Variante: Was im E-Medikationsplan stehen sollte


Hacker am Laptop

Seit Kurzem haben Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, ihren Patienten einen elektronischen Medikationsplan anzubieten. Was gibt es dabei zu beachten?

Gesetzlich Versicherte, die mindestens drei systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig anwenden, haben seit 2016 Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan. In den meisten Fällen erstellt der Arzt den Plan und der Patient erhält einen Ausdruck. Apotheker und Mediziner aktualisieren ihn.

Da dies manchmal handschriftlich gemacht wird, kann der Medikationsplan schnell unübersichtlich werden. Aber das soll sich nun mit der elektronischen Variante ändern. „Seit dem zweiten Quartal 2020 haben Ärzte die Möglichkeit, ihren Patienten einen digitalen Medikationsplan anzubieten“, sagt Produktmanagerin Sabine von Schlippenbach von der gematik.

Aber was muss bei einem elektronischen Medikationsplan (eMP) alles beachtet werden? Zunächst kann die MFA den Patienten auf einen solchen Plan aufmerksam machen. Sollte der Patient Interesse zeigen, muss der Arzt ihn umfassend darüber aufklären.

Wichtig: Im Aufklärungsgespräch muss geklärt werden, ob der Versicherte alles verstanden hat und sich ausreichend informiert fühlt, um in die Anlage des eMPs und die dafür notwendige Verarbeitung seiner medizinischen Daten einwilligen zu können. Die Einwilligung des Patienten sollte schriftlich dokumentiert werden.

E-Medikationsplan richtig ausfüllen

Der eMP wird im Praxisverwaltungssystem angelegt. Darin sollten folgende Punkte enthalten sein:

Der elektronische Medikationsplan wird zum Schluss auf der Gesundheitskarte gespeichert. Nachdem der eMP angelegt wurde, sollten dem Patienten noch folgende Dokumente gegeben werden: die Patienteninformation „Ihr Elektronischer Medikationsplan“ und auf Wunsch des Patienten ein Papierausdruck des eMP.

Checkliste: Vorgehen beim E-Medikationsplan

□  Patienteninformation „Ihr Elektronischer Medikationsplan“ an Patient aushändigen.

□  Einwilligung des Patienten schriftlich dokumentieren.

□  Elektronischen Medikationsplan über Praxisverwaltungssystem anlegen.

□  Alle Angaben zum Patienten, zur Medikation und zu Allergien in den Plan eintragen.

□  Papierausdruck des Medikationsplan, falls vom Patienten gewollt.

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