Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

In der Pandemie sind es vor allem die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die das Gesundheitssystem stützen. Denn sechs von sieben Corona-Patienten werden im ambulanten Bereich behandelt. Eine besondere Herausforderung war und ist dabei die Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen, die aufgrund der hohen Infektiosität von SARS-CoV-2 verschärft werden mussten.

Eine gute Hilfestellung für Ärzte ist hier der Leitfaden des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC). „Seit der Veröffentlichung der ersten Version haben sich zum Teil wesentliche Änderungen im Pandemie-Geschehen ergeben. So wurde der Inhalt unter anderem um die Themen ‚Schnell- und Selbsttests‘ und ‚Impfung‘ ergänzt“, sagt CoC-Projekmanagerin Marion Dorbath. Die Broschüre „Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung zum Umgang mit Corona“ wurde seit ihrem ersten Erscheinen im Oktober 2020 häufig heruntergeladen. Vor Kurzem erschien nun die aktualisierte Version mit den neuen Schwerpunkten. Die Broschüre können Sie auf der Homepage des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte herunterladen.

Was Arztpraxen bei der Organisation von Corona-Tests beachten müssen

Rund um die Erregerdiagnostik sollten Praxisinhaber folgende Punkte abklären – und bei einem „Ja, machen wir“ die Zuständigkeiten festlegen:

  • Werden Tests in der eigenen Praxis oder in einer „Corona-Anlaufstelle“ durchgeführt?
  • Die Abrechnung, Formulare, Bescheinigungen über Ergebnis, Kodierungen, Meldepflicht müssen organisiert werden
  • Über aktuelle Vorgaben und Empfehlungen informieren
  • Zwischen symptomatischen und asympt­omatischen Patienten differenzieren
  • Verschiedene Testmöglichkeiten sowie deren Priorisierung nach der Testverordnung beachten: PCR-Test und PoC-Antigen-Schnelltest
  • „Selbst-Tests“ fürs Team bereithalten
  • Probenahme: tiefer Nasen-Rachen-Abstrich oder vorderer Nasenbereich
  • Grund für die Testung klären wie Vorliegen von Symptomen, Corona-Warn-App, Personengruppe, Kontaktpersonen, medizinisches Personal, Aufenthalt im Risikogebiet/Reiserückkehrer, Bürgertestung
  • Zeitpunkt und Art des Tests, praxis-individuelles Testkonzept festlegen

Findet die Diagnostik in der Praxis statt, muss das Personal darin geschult werden. Zudem sollte ein Labor für PCR-Tests ausgewählt und die Kontaktdaten der Ansprechpartner notiert werden. Dieses Labor kann ein anderes sein als das bisherige Standardlabor. Grundsätzlich sollte das Proben-Management gut strukturiert sein – gerade im Hinblick auf die Bevorratung und Bereitstellung des Testmaterials, seiner Lagerung und Kennzeichnung sowie des Versands unter Berücksichtigung der Transportzeiten.

Geschützte Wartebereiche für Covid-Patienten

Praxisinhaber sollten auch einen speziellen Wartebereich einplanen, wenn Patienten nach einem PoC-Antigen-Schnelltest auf das Ergebnis warten müssen. Ist es positiv, greifen weitere Vorgaben: Es muss mithilfe eines PCR-Tests bestätigt werden. Liegt ein positiver PCR-Test vor, besteht ein Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung, um eine Virusvariante frühzeitig zu erkennen und zu erfassen. Arztpraxen können diese zusätzliche Untersuchung veranlassen.

Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiter, die einen Test durchführen, ihre persönliche Schutzausrüstung tragen und die Vorgaben der Abfallentsorgung wie zum Beispiel bruchsichere Behälter beachten. Geklärt werden sollte auch, wie die Übermittlung der Ergebnisse erfolgen soll und welche Verhaltensregeln bis zum Bekanntwerden des PCR-Testergebnisses gelten und welche bei einem positiven Befund. In letzterem Fall müssen Arztpraxen sowohl bei einem positiven PoC-Antigen-Schnelltest als auch einem positiven PCR-Test nach dem Infektionsschutzgesetz das Gesundheitsamt informieren.

Maßnahmen rund um die COVID-19-Schutzimpfung

Führen Ärzte diese in ihrer Praxis durch, können sie folgende Checkliste für sich durchgehen und prüfen, ob die notwendigen Maßnahmen eingehalten werden:

  • Klären, welcher Anspruch für eine Impfberechtigung zurzeit gegeben ist sowie Verfügbarkeit und Art des Impfstoffs
  • Aktuellen Kenntnisstand beachten wie die Wirksamkeit bei Virusmutation, Auffrischimpfung, Impfung nach SARS-CoV-2-Infektion
  • Schulung der Mitarbeiter in der Herstellung einer Einmaldosis-Spritze und Verabreichung
  • Impfsprechstunde definieren – zum Beispiel nachmittags oder nur bestimmte Tage
  • Bestellung Impfstoffe und -zubehör für unterschiedliche Impfstoffe wie Spritzen, Kanüle und Natriumchlorid
  • Lagerbedingungen der unterschiedlichen Impfstoffe beachten (Haltbarkeit, Temperatur, Verimpfung nach Anbruch)
  • Wartebereich zur Nachbeobachtung
  • Termin für Zweitimpfung festlegen und Abstand je nach Impfstoff beachten
  • Korrekte Abfallentsorgung gewährleisten
  • Dokumentation im Impfausweis
  • Abrechnung und tägliche Meldung über das Impf-DokuPortal der KBV
  • Patienten beraten und aufklären über Indikation, Nebenwirkungen, Art des Impfstoffs, Dauer und Verhalten bis zum vollständigen Impfschutz
  • Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungserklärung unterschreiben lassen
  • Aufklärung über aktuelle Regelungen für vollständig Geimpfte wie keine Quarantänemaßnahmen, Aufhebung von Einschränkungen

Grundsätzlich müssen Praxisinhaber während der Pandemie auch gegenüber ihren Mitarbeitern eine besondere Sorgfalt walten lassen und sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung über aktuelle Vorgaben, epidemiologische Geschehnisse und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse regelmäßig unterweisen und dies dokumentieren. Im Hinblick auf eine Gefährdung durch SARS-CoV-2 sollten Praxisinhaber auch den Einsatz der Mitarbeiter inklusive Reinigungskräften, Praktikanten oder Azubis im Vorfeld festlegen. Gut zu wissen: Nach aktuellem Kenntnisstand sind bei Virusmutationen im Vergleich zum Wildtyp keine Anpassungen notwendig, weder bei der Einhaltung von Hygienemaßnahmen noch bei der Testung oder bei der Impfung.