Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Eine eigene Praxiswebsite ist für viele Niedergelassene inzwischen Standard. Wer seine Patienten zeitgemäß informieren will, muss allerdings mehr tun, als nur eine gut gepflegte Website vorzuhalten. Eine durchdachte Social-Media-Strategie kann einen wertvollen Beitrag zur Kommunikation mit vorhandenen Patienten leisten, neue Patienten gewinnen und potenzielle Bewerber auf die Praxis aufmerksam machen.

Twitter, Facebook oder Instagram als Marketinginstrument

Die Nutzung von Twitter, Facebook oder Instagram ist allerdings nicht ohne Tücken. Denn statt reiner Textbeiträge oder Fotos bestimmen inzwischen mehr oder minder professionelle Videos das Bild der meisten Social-Media-Dienste.

Je nach Interesse können sich die Userinnen und User über das Privatleben ihres Lieblingsstars, neue Kochrezepte oder eben Gesundheits- und Wissenschaftsthemen informieren.

Viele Unternehmen, aber auch Freiberufler nutzen die Plattformen zudem zu Marketingzwecken. Ärzte, die hier aktiv sind, können zum Beispiel wertvolle Einblicke in den Praxisalltag geben und damit Bewerber ansprechen. Denkbar ist es aber auch, über neue Behandlungsmethoden zu informieren oder verbreitete Gesundheitsmythen zu entkräften.

Damit ein Kanal funktioniert, ist allerdings eine gewisse Reichweite erforderlich. Gleiches gilt für die Interaktion mit den Userinnen und Usern. Etwas trist hingegen wirken Beiträge, die gerade mal zwei Likes und null Kommentare haben. Praxisinhaber, die gerade erst mit ihrer Social-Media-Strategie beginnen, könnten daher versucht sein, sich die ersten Follower einzukaufen. Diese Strategie ist allerdings riskant.

Fake-Follower sind unerwünscht

Die AGB von Twitter, Facebook, Instagram verbieten es ausdrücklich, Follower und/oder Likes zu kaufen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert, dass die Plattformbetreiber den eigenen Account auf eine einsehbare Blacklist setzen oder das Profil sogar stilllegen.

Doch nicht nur die Vorgaben der Social-Media-Dienste selbst sprechen gegen den Kauf von Followern. Wer seinen Account geschäftlich nutzt, kann sich mit einem solchen Vorgehen auch wettbewerbsrechtliche Probleme einhandeln: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet einen solchen Einkauf als „unlautere geschäftliche Handlung“, da die gekauften Follower eine Beliebtheit suggerieren, die in der Realität nicht gegeben ist. Das ist vor allem im gesundheitlichen Kontext problematisch. Denn potenziellen Patienten wird mit gekauften Likes/Followern eine Beliebtheit vorgegaukelt, die es gar nicht gibt.

Gute Inhalte verkaufen sich besser

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die sich erfolgreich auf Social Media positionieren wollen, haben aber andere Möglichkeiten, ihre Follower-Zahlen zu erhöhen. Wichtig ist zunächst, die bereits vorhandenen Follower gut zu informieren bzw. zu unterhalten. Dazu gehört es auch, auf Kommentare/Fragen zu reagieren und mit den Userinnen und Usern zu interagieren. Ein solches Engagement signalisiert dem Algorithmus, dass der Account interessante Inhalte hat, die er auch anderen Personen zeigen sollte – und damit neuen Followern und Patienten.