Gericht: Das Vertrauen wurde zerstört
Die Begründung: Die Klägerin habe über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört, so das Gericht. Den Beweiswert ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah es als «erschüttert» an. Auch der Erklärung der Klägerin, sie habe an einer zweitägigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei, glaubte das Gericht nicht.
Die zuständige Kammer ging stattdessen davon aus, dass die Klägerin «die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen». Schließlich habe sie dem Arbeitgeber zuvor mitgeteilt, sich wegen Grippesymptomen unwohl gefühlt zu haben. Trage die Arbeitnehmerin dann vor Gericht eine zweitägige psychische Erkrankung vor, die genau nach dem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt sei, sei dies «schlicht unglaubhaft», so das Gericht.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.