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Nachweisgesetz: Das sind die größten Herausforderungen für Praxisinhaber


Arbeitsvertrag

Ärztliche Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Musterverträge aufgesetzt haben, müssen sich auf zusätzliche Arbeit einstellen. Schuld daran sind neue europäische Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsverträgen. Wer gegen sie verstößt, muss schon bald mit hohen Bußgeldern rechnen.

Das Nachweisgesetz (NachwG) gehörte bislang zu den eher unbekannten Regelungen des Arbeitsrechts. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, Mitarbeitern einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrags auszuhändigen. Diese Vorgabe wurde bislang allenfalls bei einem Streit zwischen Praxischef und Mitarbeiter relevant. Zudem blieben Verstöße folgenlos.

Nun allerdings wird alles anders. Denn am 01.08.2022 tritt ein neues Nachweisgesetz in Kraft. Mit erheblichen Auswirkungen für die Praxis. Die überarbeiteten Regeln sehen nicht nur deutlich umfangreichere Nachweispflichten für Ärzte und Kliniken vor. Verstöße werden zudem mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet.

Massiver Mehraufwand

Ab dem 01.08.2022 müssen Arbeitgeber unter anderem die folgenden Tatsachen schriftlich (also mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier) festhalten:

Nachweispflicht meist ab dem ersten Tag

Angesichts dieser Vielfalt von (neuen) Pflichten ist es ein geringer Trost, dass das Gesetz dem Arbeitgeber zumindest abgestufte Fristen zugesteht: Während die absoluten Essentials dem Arbeitnehmer bereits am ersten Tag vorliegen müssen, hat der Arbeitgeber für andere Angaben bis zu einem Monat nach Arbeitsbeginn Zeit. Diese Regel halten Juristen allerdings für praxisfern. Der Grund: Arbeitgeber haben ein reges Interesse, alle Nachweispflichten in ein und demselben Dokument zu erfüllen. Damit müssen Ärzte und Kliniken bereits die Arbeitsverträge neu einzustellender Mitarbeiter nach den neuen Regeln gestalten.