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Richtlinien-Beschluss des GA zur Versorgung von Patienten mit Cannabis-Produkten


Cannabis

Der Richtlinien-Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versorgung von Patienten mit Cannabis-Produkten steht unmittelbar bevor. Nun fordern die Ersatzkassen einen konkreten Nachweis des Nutzens der Präparate. Die Hintergründe.

Ulrike Elsner ist sauer. Dass es seit 2017 für Kassenpatienten einen gesetzlichen Leistungsanspruch auf medizinisches Cannabis gibt, ist für die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek) so nicht akzeptabel.  Ihr fehlen nach wie vor die erforderlichen Wirkungsnachweise und Nutzenbelege. Solange sich das nicht ändere, dürfe die Implementierung von medizinischem Cannabis nur einen Übergangscharakter haben, findet Elsner.

Anlässlich der anstehenden Erarbeitung einer Richtlinie für den Einsatz von medizinischem Cannabis durch den Gemeinsamen Bundesausschuss haben die Ersatzkassen daher ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht – und unter anderem folgende Forderungen aufgestellt:

Kein THC auf Lebenszeit

Kosten für medizinisches Cannabis steigen rasant

Dass Elsner ihre Forderungen vor allem damit begründet,  eine „qualitätsgesicherte Versorgung der Versicherten“ sicherstellen zu wollen, ist aber wohl nur die halbe Wahrheit. Fakt ist auch, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung der Versicherten mit medizinischem Cannabis seit 2017 stetig gestiegen sind: 2018 lagen die Kosten noch bei  knapp 74 Millionen Euro,  2021 waren es schon mehr als 185 Millionen Euro. Die Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor.

Zwar betonen auch Wissenschaftler immer wieder die Wichtigkeit, grundlegende und translationale Studien zur besseren Erforschung der spezifischen Wirkungen von Cannabinoiden anzustoßen. Grundsätzlich aber sehen viele, darunter zum Beispiel der Neurobiologe Tibor Harkany von der Abteilung für Molekulare Neurowissenschaften der MedUni Wien,  ein enormes therapeutische Potenzial des medizinischen Gebrauchs von Cannabis.

 

 

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