
Keine Leistung, trotzdem Lohn: Hier muss der Praxisinhaber weiterzahlen
Grundsätzlich haben nur die Praxismitarbeiter Anspruch auf ihr Gehalt, die auch die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht haben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die jeder Praxisinhaber kennen muss. Hier finden Sie einen Überblick über die Ausnahmeregelungen.