
Gemeinschaftskonto: Hohe Einzahlungen können Schenkungssteuer auslösen
Verheiratete Ärzte müssen aufpassen. Vermögenstransfers an den Ehepartner können unerwartet Schenkungssteuer auslösen. Die aktuelle Rechtsprechung erhöht den Handlungsdruck.
Verheiratete Ärzte müssen aufpassen. Vermögenstransfers an den Ehepartner können unerwartet Schenkungssteuer auslösen. Die aktuelle Rechtsprechung erhöht den Handlungsdruck.
Wer für Freunde oder Angehörige ein Weihnachtsgeschenk besorgt, verschwendet normalerweise keinen Gedanken ans Finanzamt. Tatsächlich sind übliche Gelegenheitsgeschenke sind von der Schenkungsteuer befreit. Allerdings gibt es für „üblich“ durchaus eine Grenze.
Ärzte sollten bei Übertragungen von Einzelkonten auf den Ehegatten vorsichtig sein, dabei handelt es sich nämlich um eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Eheleuten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29.6.2016 (Az.: II R 41/14) entschieden. Worauf bei Vermögensübertragungen nach diesen Entscheidungen zu achten ist, erklärt Steuerberater Dennis Janz.
Vor allem Eheleute richten häufig bei der Bank Gemeinschaftskonten ein. Das kann Schenkungssteuer nach sich ziehen, wenn man nicht aufpasst.
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt in einem aktuellen Urteil klar, wann ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird. Die bloße Stundung erfülle die Voraussetzung nicht.