
Geschiedenen steht jetzt mehr zu
Inzwischen gilt ein neuer Versorgungsausgleich im Scheidungsrecht. Der betrifft auch berufsständische Versorgungswerke erinnert unser Autor und warnt: Das kann auch rückwirkend teuer werden!
Inzwischen gilt ein neuer Versorgungsausgleich im Scheidungsrecht. Der betrifft auch berufsständische Versorgungswerke erinnert unser Autor und warnt: Das kann auch rückwirkend teuer werden!
Der Versorgungsausgleich soll bei Scheidung sicherstellen, dass Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt werden. Das, so A&W-Autor Florian Bogner, war bisher nicht immer der Fall, funktioniert neuerdings aber gerechter.