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Die Steuerdaten von Arbeitnehmern werden elektronisch bei der Finanzverwaltung gespeichert. Allerdings können sich auch bei diesem elektronischen Verfahren Fehler einschleichen. Daher sollte die Lohn- oder Gehaltsabrechnung genau geprüft werden – zum Beispiel, ob die geänderte Steuerklasse stimmt oder ein neuer Freibetrag eingetragen wurde.

Wie ist eine Gehalts- bzw. Lohnabrechnung aufgebaut?

Lohnabrechnungen, wie z.B. die der DATEV, sind immer gleich aufgebaut. Sie müssen unter anderen die folgenden persönlichen und organisatorischen Daten enthalten:

  1. Name und Anschrift des Arbeitgebers
  2. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  3. Versicherungsnummern, Steuerklasse und Steuer-ID des Arbeitnehmers
  4. Datum des Beschäftigungsbeginns und ggf. das Austrittsdatum
  5. Personalnummer, Konfession, Anzahl der Arbeitsstunden
  6. Zeitraum, für den die Abrechnung gilt
  7. Detaillierte Angaben zu den Bezügen.

Arbeitnehmer können relevante Informationen im Grunde schnell finden – und mit diesen Tipps auch verständlich entschlüsseln.

Die persönlichen Daten auf der Gehaltsabrechnung

Die gespeicherten persönlichen Informationen finden Sie in der Regel ganz oben auf der Abrechnung. Dort steht zum Beispiel Ihr Geburtsdatum und direkt daneben Ihre Lohnsteuerklasse. Die Abkürzung dafür lautet “StKl”. Sollten Sie das Faktorverfahren nutzen, ist direkt im Feld rechts daneben der Prozentsatz für Sie und Ihren Ehepartner eingetragen. Wenn Sie Kinder haben, finden Sie die Freibeträge unter der Abkürzung “Ki.Frbtr.”. Auch ob die richtige Konfession übernommen wurde, können Sie dort ablesen, ebenso mögliche Lohnsteuerfreibeträge. In der Zeile darunter steht Ihre Sozialversicherungsnummer sowie Ihre Krankenkasse.

Angaben zu Arbeit, Krankheit, Urlaub auf der Gehaltsabrechnung

Oben auf der Gehaltsbrechnung finden Sie auch Daten zu Ihrer Arbeitszeit und ihren Urlaubstagen. Unter der Abkürzung ” uUrl.Tg.gen” oder “UT-genommen” sind die bereits genommene Urlaubstage verzeichnet. Aber auch den jährlichen Urlaubsanspruch (Url.Anspr./UT-Anspruch) oder übertragene Urlaubstage aus dem Vorjahr (VJ Url.üb./UT-Rest) werden auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Wer in der Zeiterfassung ist, wird vermutlich auch noch An- und Abwesenheitszeiten sowie Überstunden und bezahlte Stunden auf der Gehaltsabrechnung finden. In dem Feld darunter kann Ihr Arbeitgeber besondere Hinweise zur Abrechnung festhalten.

Angaben zu monatlichen Bezügen auf der Gehaltsabrechnung

Interessant ist für Arbeitnehmer, was in der Mitte der Abrechnung steht: Dort finden Sie Angaben, wie sich die monatlichen Bezüge zusammensetzen und das Gesamt-Brutto ergeben. Damit sich die ermittelten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge leichter nachvollziehen lassen, wird jeder Brutto-Bezug in den Spalten Steuer-Brutto (St) und SV-Brutto (SV) gekennzeichnet. Besonderheiten in der Besteuerung erkennen Arbeitnehmer an einem “P” für Pauschalversteuerung oder einem “F” für steuerfrei. Im Feld “Netto-Bezüge/Netto-Abzüge” stehen beispielsweise Summen, die der Arbeitgeber als betriebliche Altersvorsorge oder zur Vermögensbildung an andere Institutionen weitergeleitet hat. Auch Arbeitgeberzuschüsse zu freiwilligen oder privaten Krankenversicherungen sind hier abgebildet. Am Ende bildet der Auszahlungsbetrag die Summe, die Arbeitnehmer im laufenden Monat auf ihrem Konto erwarten können.

Die wichtigsten Angaben auf der Gehaltsabrechnung

Links unten stellt eine Tabelle in übersichtlicher Form die bislang bereits abgerechneten Werte zum Gesamt-Brutto, Steuer-Brutto und Sozialversicherungs-Brutto dar. Die diversen gesetzlichen Abzüge wie Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge sind getrennt aufgeführt. Diese Verdienstbescheinigung dient als Einkommensnachweis – zum Beispiel, wenn ein Darlehen beantragt werden soll.

In der Fußzeile können Sie Erläuterungen und die wesentlichen Abkürzungen der Abrechnung noch einmal nachlesen. So finden Sie sich auch auf die Schnelle in Ihrer Lohnabrechnung zurecht.

Tipp: Wenn Sie einen Fehler auf Ihrem Lohnzettel finden – etwa einen Freibetrag vermissen oder in die falsche Steuerklasse einsortiert wurden – sollten Sie sofort Ihren Arbeitgeber kontaktieren. Änderungen müssen aber trotzdem beim Finanzamt gemeldet werden.

Lohnabrechnung

Ein solcher Lohnzettel gibt über 12,5 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland jeden Monat Aufschluss über ihre Bezüge. Quelle: obs/DATEV eG

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