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Vorwurf Hygienemangel: So reagieren Sie richtig


Klinikärzte beim Händewaschen

Wie Ärztinnen und Ärzte sich beim Thema Hygiene gegen Schadensersatzforderungen absichern und unrichtige Anschuldigungen rechtssicher entkräften.

Die Rechtslage ist eindeutig. Jeder Arzt und jede Ärztin muss bei der Patientenbehandlung so agieren, wie es ein verständiger Facharzt des jeweiligen Gebietes nach den aktuellen medizinischen Standards und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt täte. Dieser sogenannte „Facharztstandard“ gilt für alle Berufsträger.  Und zwar unabhängig davon, wie lange sie bereits im Geschäft sind und wie weit ihre Weiterbildung zum Facharzt bereits gediehen ist.

Beim Thema Hygiene bindet der Facharztstandard sogar das Pflegepersonal. Auch Pflegefachkräfte müssen also stets die Maßnahmen ergreifen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft geboten sind, um die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Von besonderer Bedeutung sind dabei

Werden sie gewahrt, gilt die Vermutung, dass keine Hygienemängel vorliegen. Ein Patient, der etwas anderes behauptet, muss also gute Argumente und vor allem Beweise haben.

Wenn der lästige Schreibkram zur Rettung wird

Ein Einfallstor, um Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen (vermeintlicher) Hygieneverstöße durchzusetzen, ist es, den Verantwortlichen in der Klinik mangelnde Überwachung der einschlägigen Vorschriften anzulasten. Denn Chefärzte und -ärztinnen müssen nicht nur bei der Behandlung der Patienten an sich die Hygiene-Vorgaben beachten. Sie müssen auch dafür sorgen, dass ihre gesamte Abteilung sich jederzeit an die Regeln hält. Dazu müssen sie die Einhaltung der Hygienevorschriften regelmäßig überprüfen und die Ergebnisse dokumentieren.

Was also ist zu tun, wenn ein Patient behauptet, eine Klinik hätte in Sachen Infektionsprävention geschlampt und ihm dadurch einen Schaden zugefügt? In einer solchen Situation sollten die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte den folgenden Krisenplan abarbeiten, um ihre Haftungsrisiken zu minimieren.

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