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Bund erweitert Schutzschirm für Ausbildungsplätze

von André Gieße

Mädchen, Frau, Schirm, Ausbildung
Mark Dymchenko/iStockphoto

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird wegen der andauernden Corona-Krise verlängert und deutlich erweitert. Auch Arztpraxen, die wirtschaftlich im erheblichem Umfang von der Pandemie betroffen sind, können von der Förderung profitieren.

Nachdem die Zahl der neuen Ausbildungsverträge 2020 gegenüber dem Vorjahr um elf Prozent gesunken ist, droht sich die Krise weiter zu verschärfen. Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ auszubauen. Es geht darum, einen coronabedingten Einbruch am Ausbildungsmarkt und einen weiteren Fachkräftemangel zu verhindern. Zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms 2021 und 2022 stehen nach Angaben der Regierung insgesamt bis zu 700 Millionen Euro zur Verfügung.

Arztpraxen in Corona-Not profitieren

Unternehmen und Selbstständige – also auch Arztpraxen –, die während der Corona-Pandemie von erheblichen Einschränkungen betroffen sind und dennoch Ausbildungsplätze erhalten oder schaffen, belohnt der Staat seit vergangenem August mit Prämien bis 3.000 Euro.

Diese Förderung ist nun zunächst in ihrer bisherigen Höhe bis 31. Mai verlängert worden. Ursprünglich sollte sie bereits Ende März enden. Ab dem 1. Juni gibt es außerdem zusätzliche finanzielle Anreize und mehrere Verbesserungen.

Folgendes ändert sich ab diesem Juni

Mitarbeitergrenze
Auch Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern können die Förderung bekommen, wenn sie trotz coronabedingter Schwierigkeiten weiter ausbilden. Bisher lag die Grenze bei 249 Mitarbeitern.

Fördersätze
Für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, wird die Ausbildungsprämie für jede erhaltene Azubi-Stelle auf 4.000 Euro und die Ausbildungsprämie plus für jede zusätzlich eingerichtete Azubi-Stelle auf 6.000 Euro verdoppelt.

Ausbilder-Vergütung
Um Kurzarbeit zu vermeiden, übernimmt der Staat zusätzlich zum bisherigen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale).

Übernahmeprämie
Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6000 Euro verdoppelt. Sie hilft nicht mehr nur bei der Übernahme eines Azubis aus einem Insolvenzfall, sondern auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages.

Prüfungsvorbereitung
Der Bund will sich zur Hälfte an der Finanzierung von externen Vorbereitungskursen für Auszubildende beteiligen, die vor der Abschlussprüfung stehen – maximal mit 500 Euro.

Verbundausbildung
Die Mindestlaufzeit der Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung ist auf vier Wochen verkürzt, die Höhe bemisst sich nach Dauer (bis 8.100 Euro).

Anträge bei der Arbeitsagentur stellen

Von Corona betroffene Arztpraxen müssen den Antrag auf die Förderung spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs, sofern alle Unterlagen vollständig sind, und solange die Bundesmittel dafür ausreichen.

Wann ist eine Arztpraxis erheblich von Corona betroffen?
Die Ausbildungsprämien der Bundesregierung sollen jenen Unternehmen und Selbstständigen zugutekommen, die von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Arztpraxen, die gefördert werden wollen, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Seit Januar 2020 ist mindestens in einem Monat in Kurzarbeit gearbeitet worden.
  • Der Umsatz ist seit April 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in fünf zusammenhängenden Monaten um 30 Prozent gesunken.
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Author's imageIlias TsimpoulisChief Medical Officer bei Doctolib
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