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Corona-Drittimpfungen und Impfangebote für Minderjährige beschlossen

von André Gieße

Corona-Impfung bei einem Kind
Foto: natalialeb - stock.adobe.com

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich jetzt auf den Start von Corona-Auffrischungsimpfungen für bestimmte Risikogruppen sowie auf flächendeckende Impfangebote für Jugendliche und Kinder ab zwölf Jahren geeinigt.

Die Auffrischimpfungen bestimmter Risikogruppen gegen das Corona-Virus starten bald. Und auch 12- bis 17-Jährige bekommen vor dem Schulstart ein flächendeckendes Angebot für Corona-Impfungen. Das haben die Gesundheitsminister der Länder einvernehmlich mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montagabend beschlossen.

In dem Beschluss der Ministerkonferenz wird betont, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) Corona-Impfungen von Minderjährigen bislang zwar nur bei Vorliegen besonderer Risiken empfiehlt. Jedoch rät sie auch nicht davon ab, sondern plädiert für eine individuelle medizinische Beratung.

Behandelnde Ärzte sollen bei Drittimpfungen mitmachen

Der Beschluss zu den Drittimpfungen sieht vor, dass die Auffrischungsimpfungen ab September zunächst Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression erhalten sollen. Dies gilt etwa für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen. Hier sollen erneut mobile Teams zum Einsatz kommen. Berechtigte, die zu Hause wohnen, sollen die Auffrischungsimpfungen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte angeboten bekommen.

Studien hätten gezeigt, dass es bei diesen Risikogruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen könne, teilten die Gesundheitsminister mit. In allen Fällen sollen die Auffrischungsimpfungen frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen. Und zwar mit den Vakzinen von Biontech und Moderna. Unerheblich sei dabei, mit welchem Impfstoff die Personen vorher geimpft worden seien, hieß es weiter.

Ärztliche Aufklärung und gegebenenfalls Zustimmung der Eltern

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollen ab sofort die Vakzine von Biontech und Moderna erhalten können. Dies soll in Kooperation mit Impfzentren oder direkt in Universitäten und Berufsschulen erfolgen. Aber auch durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie im Rahmen der Impfung von Angehörigen in Betrieben sollen die Corona-Impfungen bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden. Dabei sei stets eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich. Außerdem gegebenenfalls eine notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten, hieß es in dem Beschluss.

Es stünden ausreichend Impfdosen beider Hersteller für die circa 4,5 Millionen betroffenen Minderjährigen zur Verfügung.

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