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eAU: Ärztevereinigung kann Übergangsregelung erwirken


Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zwar soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie vorgesehen zum 1. Oktober starten. Praxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, bekommen aber mehr Zeit.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet wie geplant am 1. Oktober 2021. Ärzte übermitteln Krankschreibungen dann digital an die Krankenkassen. Für Praxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband nach eigenen Angaben eine Übergangsregelung vereinbaren.

Diese sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte vorübergehend das alte Verfahren anwenden können, solange die zur Übermittlung von eAU notwendigen technischen Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis nicht zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2021.  Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.

Trotz Übergangsphase zügig umstellen

Trotz Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. Denn nur mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen – kurz KIM – können sie Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Derzeit gibt es 32 von der Gematik zugelassene Anbieter. Einer davon ist die KBV mit ihrem KIM-Dienst kv.dox.

Praxen, die zum Starttermin über die technischen Voraussetzungen verfügten, können selbstverständlich die eAU nutzen, riet KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel am Donnerstag. So könnten sie die eAU bereits in ihre Praxisabläufe integrieren, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept komme.

eHBA, KIM und Updates erforderlich

Für die eAU benötigen Ärzte neben einem KIM-Dienst einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektoranbieter bereitstellen. Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI angeschlossenen Praxen.

Umsetzung in mehreren Schritten

Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab 1. Oktober übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.

Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.

Detaillierte Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Auf einer Themenseite im Internet informiert die KBV detailliert zur eAU. Daneben stehen für Haus- und Fachärzte ein Video und eine ausführliche Praxisinformation bereit.

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