Starkregen, Stürme, Hagel: Unwetter können an Immobilien große Schäden anrichten. In der Regel zahlt dann die Gebäudeversicherung. Wer ein Haus kauft, sollte nachfragen, ob es wirklich versichert ist.
(dpa/tmn) Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht eine bestehende Gebäudeversicherung in der Regel auf den Käufer über. Käufer dürfen jedoch nicht blind darauf vertrauen, dass das Gebäude auch tatsächlich versichert ist – denn eine Versicherungspflicht gibt es nicht.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 22 U 104/18), wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Nr. 11/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
Im verhandelten Fall war ein Haus im Februar verkauft worden, die Übergabe an den Käufer fand im April statt. Zuvor hatte die Gebäudeversicherung den Vertrag mit Wirkung zum Mai gekündigt. Der Verkäufer teilte dies dem Käufer aber nicht mit.
Kurz nach Ende des Versicherungsschutzes wurde das Dach bei einem Unwetter beschädigt. Der Käufer verlangte darauf vom Verkäufer 40.000 Euro Schadenersatz.
Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Zwar ist laut Gesetz beim Verkauf einer versicherten Sache ein lückenloser Versicherungsschutz zu gewährleisten. Es bestehe aber keine allgemeine Pflicht eines Verkäufers, den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Auch sei er nicht dazu verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, entschied das OLG. Vielmehr müssen Käufer selbst dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt des sogenannten Gefahrübergangs weiter Versicherungsschutz besteht.
Anzeige
AOK und CompuGroup Medical wollen digitale Vernetzung in die Fläche bringen
Ambulante Arztpraxen sollen möglichst einfach Zugang zum Digitalen Gesundheitsnetzwerk erhalten. Deshalb konzipiert die AOK Nordost in ihrer Region gemeinsam mit dem führenden Hersteller von eHealth... Mehr
Weitere Artikel zum Thema:
Grafik der Woche
Immobilien: Das Eigenheim gewinnt weiter an Wert
Baufinanzierung
Immobilien: Münchner benötigen die höchsten Kreditsummen
Infografik der Woche
Immobilien: Wo sich kaufen noch lohnt
Sichere Einnahmen für Ärzte
Immobilien vermieten: Einnahmensicherung – ganz ohne Krankenkasse
Rat für Hauskäufer
Immobilienmakler muss nicht über Steuerrisiken aufklären