Nach der Geburt eines Kindes sind viele Behördengänge angesagt, der bis auf Weiteres lukrativste: der Elterngeldantrag. Das Elterngeld soll Mütter und Väter unterstützen, die sich um ihre Kinder kümmern.
Damit die Entscheidung zwischen Beruf und Familie nicht allein vom Geldbeutel abhängt, gibt es seit 2007 das Elterngeld. Grundsätzlich können das Elterngeld sowohl Mama wie auch Papa nach der Geburt des Kindes bekommen. Mehrere Arten der Aufteilung sind möglich. Der Vater muss aber wenigstens zwei Monate mit von der Partie sein, damit das Elterngeld die maximal zulässigen 14 Monate gezahlt wird. Sonst gibt es nur Geld für maximal zwölf Monate. Eltern sollten den Antrag möglichst früh stellen, denn nur drei Monate wird Elterngeld auch rückwirkend gezahlt.
Wer das Kind betreut, bekommt finanzielle Unterstützung
Die Anträge sind allerdings kompliziert: Basis-Elterngeld, Elterngeld Plus und Bonusmonate – je nachdem wie Eltern ihre Erziehungszeiten kombinieren, unterscheidet sich, was die Familie letztlich bekommt. “Manchmal sind Tausende Euro mehr drin, wenn eine andere Kombination gewählt wird”, sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest in Berlin.
Was fürden Elterngeldantrag wichtig ist
Wer das Baby betreut, gleichgültig ob Mutter oder Vater, erhält mindestens 67 Prozent seines wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens 1.800 Euro pro Monat. Berücksichtigt werden maximal 2.700 Euro an monatlichem Einkommen. Entscheidend für den Elterngeldantrag sind beim Vater die zwölf Monate vor der Geburt, bei der Mutter die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Für Selbstständige wird zur vorläufigen Bemessung der Unterstützung zunächst die letzte Einkommensteuererklärung herangezogen.
Egal, ob die Mutter oder der Vater den Antrag auf Elterngeld stellen: Jeweils nur das eigene Nettoeinkommen ist für die Berechnung ausschlaggebend. Wer kein Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich.
Ein Ehepaar, das Familienplanung betreibt und seinen Kinderwunsch im nächsten Jahr realisieren will und unter der maximalen Einkommensgrenze liegt, sollte deshalb schon heute daran denken, das Nettoeinkommen desjenigen Elternteils zu erhöhen, der anschließend zu Hause bleibt. Deshalb zum Beispiel zunächst einmal alle Freibeträge in die Lohnsteuerkarte der in der Praxis mitarbeitenden Ehefrau eintragen lassen. Merke: “Netto” ist das Zauberwort beim Elterngeld.
Neue Steuerklasse vor der Geburt des Kindes beantragen
Auch die Wahl der richtigen Steuerklasse könnte die Lösung sein, denken manche. Denn häufig ist es so: Verdient die Ehefrau weniger als ihr Mann, wählt sie die Klasse V, allerdings mit hohen Lohnsteuerabzügen. Der Ehemann ist dann in Klasse III eingestuft. Nahe liegend wäre, dass nun die Frau die günstigere Klasse III wählt. Man sollte aber gleich zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse wechseln. Denn bei der Berechnung des Elterngelds zählt die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegt.Wird die Steuerklasse erst kurz vor der Beantragung gewechselt, muss die Elterngeldstelle das nicht mehr berücksichtigen.
Wählt dagegen das Ehepaar jeweils Steuerklasse IV so geht das immer. Ist ein Ehepartner selbstständiger Arzt, erhält der andere automatisch die Steuerklasse III.
Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, das Elterngeld wird zur Feststellung des Steuersatzes herangezogen. Dieser wird auf Grundlage des Einkommens ohne das Elterngeld berechnet. Nicht ganz einfach, aber fest steht: Es kann unter Umständen doch zu höheren Steuern kommen.
Elterngeld online beantragen
Bleibt der Vater wenigstens zwei Monate beim Baby zu Hause, wird auf 14 Monate Elterngeld aufgestockt. Das lässt sich sogar in mancher Praxis organisieren, denn bis zu 30 Stunden pro Woche dürfen Bezieher von Elterngeld berufstätig sein. Aber dieses verbleibende Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet. Wenn sich Vater und Mutter um das Baby kümmern können, verbleibt trotzdem ein Plus für die ganze Familie.
Beim Elterngeld Plus gibt es sogar einen Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, erhält jeder vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus.
Wo Sie das Elterngeld beantragen müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Hier finden Sie den richtigen Elterngeldantrag für Ihr Bundesland sowie zusätzliche Formulare zum Ausfüllen durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse: https://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html