Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Anschaffungen bezeichnet, deren Anschaffungskosten maximal 410 Euro netto betragen. Solche Güter können bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Praxisausgaben gewinnmindernd abgesetzt werden.