Sozialrecht
Dürfen Hausärzte ohne Schwerpunktbezeichnung auch fachärztliche Leistungen erbringen?
Hausärzte erbringen hausärztliche und Fachärztinnen fachärztliche Leistungen. So weit, so einfach. Doch sollte es von dieser Regel nicht zumindest Ausnahmen geben? Etwa, wenn der Bedarf sich anders nicht decken lässt und der betreffende Arzt die nötige Qualifikation besitzt? Diese Fragen beschäftigten vor Kurzem das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
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