Sozialrecht
Kooperation zwischen Praxis und Klinik: Deutsche Rentenversicherung macht Stress
Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Kliniken sind ausdrücklich erwünscht. Doch die Deutsche Rentenversicherung macht den Beteiligten das Leben schwer, indem sie die Ärzte als Angestellte der Klinik betrachtet. Zum Glück schreiten die Gerichte ein – aber erst, nachdem die Betroffenen klagen.
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