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Abrechnung
BSG: Bauchaortenaneurysma-Screening nur einmal abrechenbar
Das Bundessozialgericht bestätigt: Beratung und Ultraschall zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas bei Männern ab 65 Jahren dürfen nur einmal abgerechnet werden. Das gilt auch für den Fall, dass der behandelnde Arzt nichts von einer früheren Untersuchung bei einem anderen Vertragsarzt wusste.
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