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Versicherungen
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Fünf Millionen. So viele Menschen waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Die meisten von ihnen wurden beziehungsweise werden zu Hause versorgt. Doch etwa 800.000 der meist älteren Personen leben in stationären Pflegeeinrichtungen.

Ihre Zahl dürfte in Zukunft weiter steigen – und auch die Pflegekosten kennen seit Jahren nur eine Richtung. Aufwärts. Weil dieses Problem in einer alternden Gesellschaft absehbar war, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 1995 einen eigenen Sozialversicherungszweig für die Pflege geschaffen. Seitdem sind Erwerbstätige in Deutschland verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen – ob sie festangestellt oder selbstständig sind, spielt keine Rolle.

Wahl zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung

Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist demnach auch gesetzlich pflegepflichtversichert. Wer eine private Krankenversicherungspolice sein Eigen nennt, kann wählen ob er die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Anbieter oder einer gesetzlichen Kasse abschließt. In der Regel bietet es sich allerdings an, einen „Service aus einer Hand“ zu buchen. Anders als im Bereich der Krankenversicherung sind die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung ohnehin identisch. Und sie decken nur einen Teil der im Ernstfall entstehenden Kosten ab. Die Pflegepflichtversicherung wird daher oft als die „Teilkasko“ unter den Sozialversicherungen bezeichnet. Teuer ist der unvollständige Schutz trotzdem.

Selbstständige zahlen zudem deutlich mehr als angestellte Ärzte: Der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung liegt aktuell bei 3,4 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt weitere 0,6 Prozent. Das Entgelt, auf das der Beitrag maximal anfällt, liegt derzeit bei 5.775,00 Euro brutto pro Monat. Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitragssatzes der Arbeitgeber. Selbstständige und Freiberufler müssen den Beitrag allerdings allein stemmen Damit kostet sie die Pflegepflichtversicherung pro Monat bis zu 231 Euro.

Oft hohe Zuzahlungen für die tatsächlichen Pflegekosten

Trotz der hohen Kosten der Pflege-Teilkasko mussten Menschen, die auf stationäre Pflege angewiesen sind, im vergangenen Jahr im Schnitt 2.500 Euro aus eigener Tasche für ihre Versorgung bezahlen. Und zwar pro Monat. Das können auf Dauer nur die wenigsten leisten. Viele Senioren sind daher auf Sozialhilfe angewiesen – oder auf die Hilfe ihrer Kinder. Denn die sind unterhaltspflichtig, wenn sie mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen.

Experten raten deshalb, frühzeitig den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zu prüfen, die – je nach Police – einen mehr oder minder großen Teil der Eigenbeteiligung übernimmt. Die Assekuranzen bieten solche Zusatzpolicen in unterschiedlichen Varianten an.

Die Zweckgebundene: Pflegekostenversicherung

Variante eins: die Pflegekostenversicherung. Sie ist an die private oder soziale Pflegeversicherung gekoppelt und kommt für (einen Teil) der überschießenden Kosten auf, die von der Pflichtversicherung nicht übernommen werden.

Der Vorteil dieser Variante: Sie ist vergleichsweise günstig. Da zudem die Leistungen der Versicherung direkt an die Kosten der Pflege gekoppelt sind, steigen sie automatisch, wenn auch die Kosten steigen. Der Nachteil: Die Leistungen der Versicherung sind zweckgebunden, dürfen also ausschließlich für die Pflege verwendet verwendet werden. Zudem entsteht im Leistungsfall oft ein hoher Verwaltungsaufwand.

Die Flexible: Pflegetagegeldversicherung

Variante zwei: die Pflegetagegeldversicherung. Hier erhält der Kunde im Fall einer Pflegebedürftigkeit einen bei Vertragsschluss vereinbarten Betrag, den er oder sie frei verwenden darf. Diese Flexibilität ist ein großer Vorteil, ebenso die im Vergleich recht günstigen Beiträge. Angesichts der stetig steigenden Pflegekosten kommt es jedoch immer wieder vor, dass der in guten Zeiten vereinbarte Betrag nicht mehr reicht, um die Versorgungslücke zu schließen. Experten raten daher zum Abschluss einer sogenannten Dynamik. Dadurch verteuert sich der Schutz aber auch.

Weiterer Nachteil: Manche Gesellschaften verlangen auch im Pflegefall weiter die monatlichen Versicherungsbeiträge. Zudem ist die Gesundheitsprüfung bei der Pflegtagegeldversicherung oft recht streng.

Eine Ausnahme bildet der sogenannte Pflege-Bahr: Dieser Begriff bezeichnet eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Sie ist vor allem für Selbstständige interessant, da die Zuschüsse gewisse Eigenleistungen bei der Pflegefinanzierung voraussetzen.

Die Exklusive: Pflegerentenversicherung

Variante drei: die Pflegerentenversicherung. Im Vergleich zu den ersten beiden Varianten ist die Pflegerentenversicherung relativ unbekannt. Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Sonderform der Lebensversicherung, die den vertraglich vereinbarten Rentenbetrag bezahlt, sobald bei einem Kunden ein Pflegegrad festgestellt wird. Dieses Geld können die Pflegebedürftigen nach Gutdünken verwenden. Das ist einerseits sehr positiv. Allerdings hat dieser Luxus auch seinen Preis. Die Beiträge zu einer Pflegerentenversicherung können doppelt so hoch liegen wie bei anderen Pflegezusatzpolicen.

Warum nicht jeder Selbstständige eine Zusatzversicherung braucht

Dass es sinnvoll ist, sich (möglichst schon in jungen Jahren) mit dem unbequemen Thema Pflege zu befassen, steht außer Frage. Ob und wie Freiberufler die Versorgungslücke in der Pflegeversicherung schließen, ist indes von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Zusatzversicherung kann eine sinnvolle Option sein. Denkbar ist aber auch, einen Fondsparplan für die Pflege zu besparen oder auf andere Weise Geld beiseitezulegen. Wer unsicher ist, sollte einen unabhängigen Versicherungsberater konsultieren – um das passende Produkt zu einem fairen Preis zu finden.

Pflegeversicherung ist für alle Pflicht

Seit dem 1. Januar 1995 gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung und muss sowohl von angestellten als auch Selbstständigen abgeschlossen werden. alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Freiberufler können dort auch versichert sein, wenn sie ein freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Sie können sich aber auch privat krankenversichern und müssen dann eine private Pflegeversicherung abschließen.

 

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