Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Vor Weihnachten machte ein angeblicher Rote-Hand-Brief in vielen Arztpraxen die Runde. Als Absender ist die „Medizinischer Behandlungsverbund GmbH (MBV)“ aufgetreten: Sie warnt „alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen“ vor Haftungsrisiken wegen „Aufklärungspflichtverletzung bei der weiteren Verwendung von Covid-19-mRNA-Impfstoffen“. Diese seien mit DNA verunreinigt und es werde daher empfohlen, Chargenproben an den MBV zu übersenden.

Mehrere Landesärztekammern sowie das Paul-Ehrlich-Institut haben darauf reagiert und betont, dass das Schreiben des MBV irreführend ist. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnte vor dem Rote-Hand-Brief, der eine amtliche Mitteilung suggerieren sollte.

Darum war der Rote-Hand-Brief ein Fake

Dessen Aufmachung schien Praxisinhaber zu verunsichern – auch wenn der Brief eindeutig als Fälschung erkennbar ist: Denn Rote-Hand-Briefe über Arzneimittelrisiken werden in der Regel von Pharmafirmen versendet, und das immer in Absprache mit dem BfArM oder dem Paul-Ehrlich-Institut.

Fehlt zum Beispiel ein Verweis darauf, dass diese Behörden eine Risikomitteilung amtlich angeordnet haben, ist das ein klares Indiz für ein falsches Schreiben.

Wie funktionieren betrügerische Mahnungen?

Weniger eindeutig ist es dagegen bei Mahnungen. Hier gehen Betrüger äußerst geschickt vor, indem sie ihre Forderungen beispielsweise im Auftrag einer Anwaltskanzlei formulieren, um seriös zu wirken. Die Briefe sind dementsprechend einem anwaltlichen Schreiben oft nachempfunden.

Schleichen sich Rechtschreib- oder Grammatikfehler ein, ist das ein erstes Anzeichen für eine unrechtmäßige Mahnung. Ob die genannten Anwälte tatsächlich zugelassen sind, lässt sich zudem in einem dafür zuständigen Online-Verzeichnis nachprüfen.

Ähnlich dubios und auf den ersten Blick auch nicht immer als Betrugsmasche erkennbar sind fälschliche Inkassoforderungen. Angebliche Inkassounternehmen fordern zur Zahlung eines meist dreistelligen Betrags auf, der auf ein betrügerisches Konto gehen soll. Sie nutzen dabei manchmal auch Firmennamen seriöser Dienstleister – darauf weist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) in einer aktuellen Verbraucherwarnung hin.

Das sind Anzeichen für dubiose Inkassoforderungen

Dabei gilt: Inkasso darf in Deutschland nur ausüben, wer eine eingetragene Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister hat. Auch eine Mitgliedschaft beim BDIU und ein Eintrag in dessen Verzeichnis spricht für einen seriösen Rechtsdienstleister. Wenn eines der beiden Punkte nicht zutrifft, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein Betrugsversuch vor.

Dies trifft auch zu, wenn der Mahnbrief formale Fehler enthält, etwa wenn Name oder Firma des Auftraggebers nicht benannt sind und kein Grund für die Forderung angegeben wird. Inkasso-Fakes entlarven sich außerdem durch irreführende Kontaktdaten: Einer deutschen Adresse steht dann beispielsweise eine ausländische Telefonnummer oder ein ausländisches Bankkonto gegenüber.

Mit dieser Masche arbeiten mittlerweile mehrere unseriöse Absender – eine Liste von angeblichen Inkassounternehmen mit betrügerischer Absicht findet sich bei der Verbraucherwarnung des BDIU. Der Verband bietet darüber hinaus ein Tool, um Mahnungen zu checken und so einer möglichen dubiosen Mahnung auf die Spur zu kommen.