Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Die alte Regelung hat bei vielen Niedergelassenen für lange Gesichter gesorgt: Seit dem 1. Juli 2023 gibt es für Praxisinhaber eine Monatspauschale für sämtliche Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) – Erstattungen für einzelne Komponenten gehören der Vergangenheit an. Zu den gesetzlich erforderlichen Anwendungen zählen das Notfalldatenmanagement, eMedikationsplan, ePatientenakte, Kommunikation im Medizinwesen, eAU sowie der eArztbrief und elektronische Verordnungen (ab 1. Januar 2024).

Außerdem müssen unter anderem ein Konnektor inklusive gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ein eHealth-Kartenterminal sowie eine HBA Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung vorhanden sein. Wie hoch die Pauschale ist, hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Schlimmstenfalls droht Ärztinnen und Ärzten, bei der Auszahlung der Pauschale leer auszugehen. Das wäre der Fall, wenn mehr als zwei Anwendungen fehlen. Bei einem fehlenden Dienst wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt.

Vor allem beim elektronischen Arztbrief hätte das zu Problemen geführt, da noch nicht alle Softwaresysteme den eArztbrief unterstützen. Hier hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachjustiert: Die Frist für den eArztbrief ist vom 1. Juli 2023 auf den 1. März 2024 verschoben worden – erst ab dann müssen Niedergelassene nachweisen, dass sie ihn versenden können, um die volle TI-Pauschale zu erhalten. Erleichterungen gibt es auch bei den Nachweispflichten für Vertragsärzte, die ihr Praxisverwaltungssystem im Zuge der TI-Pauschalen umstellen. Sie müssen einen Großteil der Nachweise erst im zweiten Quartal 2024 darlegen.

Größere Praxen profitieren von Neuregelungen

Eine weitere Änderung betrifft große Praxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit mehr als neun Ärzten: Hier gibt es eine höhere Pauschale, je mehr Ärzte dort arbeiten. Für ein MVZ mit zehn bis zwölf Ärzten etwa gibt es bei der TI-Pauschale 1 eine Finanzspritze von 323,90 plus 28,60 Euro und damit 352,50 Euro, bei 13 bis 15 Ärzten kommen 28,60 Euro dazu und die Summe beläuft sich auf 381,10 Euro.

Nach den alten Vorgaben hätten größere Praxen die gleiche Pauschale erhalten wie Praxen mit sieben bis neun Ärzten. Zuschüsse zur alten TI-Finanzierung (bis 30. Juni 2023) sind außerdem länger möglich: Hier können Praxisinhaber ihre Ansprüche bis 30. Juni 2024 geltend machen, und nicht wie vorher bis 31. Dezember 2023. Alle Änderungen gelten rückwirkend ab 1. Juli diesen Jahres.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Änderungen des BMG. Gleichzeitig beklagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner die Kürzungen für fehlende Anwendungen und Komponenten: Sie seien überproportional und müssten weg. Die TI-Pauschale sei zudem zu wenig für eine kostendeckende Finanzierung der digitalen Infrastruktur, weshalb Steiner hier nochmal eine bessere Lösung für die Finanzierung fordert.

Tabelle TI-Pauschalen