Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Der Winter ist die typische Zeit für Erkältungen und sonstige grippale Infekte. Entsprechend oft fällt die Diagnose in den Arztpraxen. Während der Erkältungssaison gehört damit auch die Kodierung J06.9  zu den am häufigsten abgerechneten Behandlungsfällen.

Was bedeutet der ICD-10-Code J06.9?

Der ICD-10-Code J06.9 steht für die akute Infektion mehrerer oder nicht näher bezeichneter Lokalisationen der oberen Atemwege und damit für die am häufigsten diagnostizierte Infektion.

Warum ist J06.9 die am häufigsten gestellte Diagnose?

Wenn ein Arzt bei einem gesetzlich Versicherten eine Leistung abrechnen will, muss die Diagnose nach dem Klassifikationssystem ICD-10 GM angegeben werden. Die Kodierung J06.9 ist auf die Krankheiten der oberen Atemwege beschränkt. Eine akute Infektion der unteren Atemwege wird mit J22.- kodiert. Für eine genauere Bestimmung kann eine Labordiagnostik hilfreich sein.

Eine reine Tonsillitis sieht der Arzt selten und mit reinem Erkältungsschnupfen geht selten ein Patient zum Arzt. Das bedeutet, dass die J06.9 G kodiert wird, wenn der Patient neben dem Erkältungsschnupfen zum Beispiel eine akute Sinusitis oder eine Pharyngitis hat.

Da die Atemwege ein zusammenhängendes System sind, manifestiert sich ein Infekt schnell an mehreren Lokalisationen. Damit erübrigt sich die Kodierung von J00 und J02.9 für Erkältungsschnupfen und nicht näher bezeichnete akute Pharyngitis, und es wird J06.9 G kodiert.

Nachdem die Krankschreibung nach rein telefonischem Kontakt ausgelaufen war, teilte die KBV in den Praxisnachrichten vom 7. Dezember 2023 mit, dass Erwachsene nach reinem Telefonkontakt vom Vertragsarzt bei leichten Erkrankungen bis zu fünf Tage krankgeschrieben werden können. Allerdings muss der Patient der Praxis bekannt sein. Zudem geht dies nur, wenn keine Möglichkeit zur Videosprechstunde besteht.

Fallstricke beim ICD-10-Code J06.9

Vor der Corona-Pandemie kamen Patienten mit Atemwegsinfekten vorwiegend wegen einer akuten Infektion der oberen Atemwege (ICD J06.9) oder Influenza (J09.- – J11.-) in die Praxis. Da die Klinik der Influenza mit schlagartigem massivem Temperaturanstieg eindeutig ist, wurde in der Regel kein Virusnachweis gemacht und mit J11.- kodiert, was Grippe ohne Virusnachweis bedeutet.

Aufgrund der COVID-19-Infektionen ist die Diagnose J06.9 und damit auch die Kodierung schwieriger geworden: Mit SARS-CoV-2 ist ein neuer Player im Spiel. Dementsprechend wird nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) getestet. Aktuelle Regelungen finden sich auf der Homepage des RKI.

Testdokumentation der COVID-19-Labortests mit U99.0G

Der Labortest für COVID-19 wird mit U99.0! kodiert. Dieser Code beschreibt einen „Versorgungsanlass“ hinsichtlich der Behandlung von Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 abgeklärt wird. Damit sind direkte labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer Infektion
mit SARS-CoV-2 gemeint.

Lässt sich SARS-CoV-2 durch einen Labortest nachweisen, wird der Code U07.1! angegeben. Konnte SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen werden, die Erkrankung jedoch anhand eines klinischen Kriteriums (z. B. mit COVID-19 zu vereinbarendes Symptom) und eines epidemiologischen Kriteriums (z. B. Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Fall) vorliegt, kommt der Code U07.2! zum Einsatz. Kann das Virus im Labor nicht nachgewiesen werden und besteht kein erkennbarer epidemiologischer Zusammenhang mit einem nachgewiesenen COVID-19-Fall, muss nicht weiter kodiert werden.

Wichtig: Die sogenannten Ausrufezeichencodes sind Zusatzcodes, die mit mindestens einem weiteren Code kombiniert werden müssen, der für eine Primärverschlüsselung zugelassen ist (z. B. J06.9). Das Ausrufezeichen gehört zwar zur Bezeichnung des Codes, wird aber bei der Kodierung nicht angegeben.

Abrechnung der Diagnose J06.9

Die wichtigste Information zur EBM-Abrechnung betrifft die Laborbefreiungsnummer. Die 32006 muss bei Testung seit dem 1. Oktober 2020 nicht mehr angegeben werden, damit das Laborbudget nicht belastet wird. Die sonstige Abrechnung erfolgt wie üblich, nur für die Testung sollte man regelmäßig die Homepage der KBV aufsuchen, da sich häufiger Änderungen ergeben.