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Abrechnung

Zurzeit ist die Aderlasstherapie bei den einzelnen Fachgruppen Bestandteil der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschalen und deshalb nicht gesondert berechnungsfähig. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Für welche Fachgruppen abrechenbar?

Onkologinnen und Onkologen können die Phlebotomie als Einzelleistung abrechnen. Ab Oktober 2023 kommt eine weitere Fachgruppe dazu: Dann wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 13505 auch für Gastroenterologen geöffnet.

Bei welchen Indikationen?

Insbesondere im Mittelalter und bis Mitte des 19. Jahrhunderts galt der Aderlass als Allheilmittel gegen nahezu jede Malässe. So wurde er unter anderem zur Behandlung von Bluthochdruck und Kongestion eingesetzt sowie bei Fieber, Atemnot und Entzündungen.

Heutzutage findet die Phlebotomie nur mehr bei wenigen Indikationen Anwendung, so zum Beispiel zur Behandlung der Hämochromatose. Bei dieser genetisch bedingten Eisenspeichererkrankung gilt der Aderlass als die einfachste und effektivste Methode, überschüssiges Eisen zu entfernen und die Krankheitsprogression zu verzögern. In manchen Fällen können durch diese Behandlungsmethode sogar zirrhotische Veränderungen umgekehrt werden. Das zweite wichtige Einsatzgebiet der Aderlasstherapie ist die Polycythaemia vera. Bei dieser chronischen myeloproliferativen Neoplasie sorgt die Phlebotomie für eine Senkung des Hämatokritwertes und stellt somit einen wichtigen Eckpfeiler der Therapie dar.

Wieviel Blut wird entnommen?

Jeder 500-Milliliter-Aderlass entzieht dem Körper etwa 250 Milligramm Eisen.

Zur Behandlung der Hämochromatose sollen unter Berücksichtigung des Körpergewichts wöchentlich oder alle zwei Wochen etwa 400 bis 500 Milliliter Blut entnommen werden. Ziel ist, einen Serumferritin-Wert von 50 μg/l zu erreichen, ohne dass eine Anämie entsteht.

Bei der Polycythaemia vera sollen bei Patienten ohne kardiale oder zerebrovaskuläre Krankheiten jeden zweiten Tag 500 Milliliter Blut entnommen werden, bis der Hämatokrit-Zielwert (< 45 %) erreicht wird. Falls notwendig, kann er durch weitere Aderlässe auf diesem Niveau gehalten werden.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die GOP 13505 ist mit 165 Punkten bewertet, was einem Honorar von 18,96 Euro entspricht. Sie kann nur von den bereits genannten Fachgruppen und bei Patienten mit den Diagnosen Polycythaemia vera (ICD-10-GM: D45) und/oder Hämochromatose (ICD-10-GM: E83.1) abgerechnet werden. Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt ist obligatorisch, außerdem müssen mindestens 200 Milliliter Blut entnommen werden.

Zu welchem Preis wurde die GOP für Gastroenterologen geöffnet?

In diesem Zusammenhang wird die gastroenterologische Grundpauschale für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr (GOP 13392) ab Oktober um einen Punkt auf 176 Punkte gesenkt.