Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Der Vorstand des Berufsverbandes der Deutschen Urologen (BvDU) geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass eine neue GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) vom Gesetzgeber in absehbarer Zeit nicht auf den Weg gebracht wird. Als Konsequenz empfiehlt der Berufsverband seinen Mitgliedern, verstärkt von den Möglichkeiten der begründeten Faktorsteigerung Gebrauch zu machen.

Die Gründe dafür, dass die neue GOÄ nicht vorankommt, liegen nach Einschätzung des Berufsverbandes zum einen aufseiten des Gesundheitsministers, der “kein Interesse an einer neuen, leistungsgerechten GOÄ für Ärztinnen und Ärzte” habe. Zum anderen aufseiten des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), der als Kostenträger Änderungsbedarf bei den Leistungspreisen “anmahnt und gegen die neue GOÄ mauert”. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) scheine nicht die Kraft zu haben, eine neue GOÄ möglich zu machen. Der Berufsverband befürchtet deshalb, dass die neue GOÄ im Sande verläuft.

Aktuelle GOÄ stammt größtenteils aus dem Jahr 1982

„Die Honorare gemäß derzeit gültiger GOÄ bilden in keiner Weise den aktuellen medizinischen Standard ab, den Ärztinnen und Ärzte erbringen“, so der BvDU-Vorstand. Die derzeit gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982, mit einer Teilnovellierung aus dem Jahr 1996.

Der Berufsverband fordert deshalb die Erweiterung der aktuellen GOÄ um viele ärztliche Leistungen, die Anpassung der Preise an den heutigen Standard in der Humanmedizin und die Einführung einer neuen Gebührenordnung. Denn: „Höchster medizinischer Standard erfordert gut ausgebildetes Fachpersonal und verursacht somit höhere Praxis- und Personalkosten.“

Neue Gebührenordnung für Tierärzte ist schon in Kraft

Die Tiermedizin zeige, dass Gebührenordnungen zeitgemäß sein müssen, um ein hohes medizinisches Niveau zu gewährleisten und auch Nachwuchs zu gewinnen: Die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) trat am 22. November 2022 in Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte sie auf den Weg gebracht. Der BvDU-Vorstand empfiehlt Gesundheitsminister Lauterbach deshalb, „in kollegialen Austausch mit Herrn Özdemir zu gehen, um endlich Einsicht zu erlangen, Humanmedizin leistungsgerecht zu entlohnen“.

BvDU erarbeitet Abrechnungsleitfaden für seine Mitglieder

Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ist bei privatärztlichen Abrechnungen auf der Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit Jahren ein Steigerungsfaktor von 2,3 üblich. Die am Patienten erbrachte Leistung kann jedoch bis zum 3,5-fachen des Gebührensatzes ansteigen, je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand. Der Berufsverband erarbeitet für seine Mitglieder nach eigenen Angaben eine Handreichung, die darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen Steigerungen gerechtfertigt sind und im gesetzlichen Rahmen anerkannt werden.

Ungeachtet dieses Leitfadens kämpft der Berufsverband gemeinsam mit der gesamten Ärzteschaft weiter für die neue GOÄ. „Wir fordern eine aktuelle Gebührenordnung, wie sie jeder freie Beruf benötigt und die Gebühren endlich adäquat abbildet.“, so der BvDU-Vorstand.