Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

Ob auf der Homepage und/oder bei der Terminvergabe: Chatbots können einen wertvollen Beitrag dazu leisten, Patienten mit allgemeinen Informationen zu versorgen und das Terminmanagement zu straffen. So wird das Praxismanagement effizienter und die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern verbessert sich.

Ebenfalls kann Künstliche Intelligenz (KI) bestimmte Verwaltungsaufgaben (wie etwa die Abrechnung) erleichtern und so die Arbeitsbelastung des Praxispersonals reduzieren. Zudem sind moderne Systeme in der Lage, bereits existierenden Bilddaten und damit verbundenen Diagnosen schnell mit neuen Bilddaten abzugleichen und können so die medizinische Diagnostik unterstützen.

Versicherungsschutz anpassen

Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin ist derzeit allerdings noch nicht verbindlich festgeschrieben. Bis es einheitliche Regelungen gibt, dürfte die Haftung für etwaige Befundungs- oder sonstige Fehler daher weiterhin beim Verwender der Systeme und damit beim Behandler liegen. Ärzte und Ärztinnen, die schon heute auf entsprechende Systeme zugreifen, sollten daher mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung abklären, ob im Falle von KI-bezogenen Haftungsfragen eine ausreichende Deckung besteht.

Vertragsgestaltung durch KI?

Bis KI-basierte Systeme verlässlich in der Lage sind, komplexe Verträge, wie etwa einen Gesellschaftervertrag für ein MVZ oder einen Praxisübernahmevertrag zu erstellen, wird es ebenfalls noch dauern. Zwar können Bots wie ChatGPT durchaus sinnvolle Textbausteine für den einen oder andere Kontrakt liefern. Blind auf die Technik verlassen sollten sich Ärzte allerdings nicht.

So hat beispielsweise das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erst im vergangenen Jahr entschieden, dass in Eigenregie erstellte Verträge ohne anwaltliche Unterstützung einen Vertragsarzt die Zulassung kosten können (Az. L 7 KA 4/20). Das Gericht sah die Gestaltung von Verträgen ohne anwaltliche Beratung als gravierenden Pflichtverstoß an.  Ähnliche Bedenken dürften (zumindest noch) für die Vertragsgestaltung durch KI-Systeme gelten.

Fazit: Auch wenn moderne Technik schon heute immense Effizienzsteigerung ermöglicht und das Personal entlasten kann, sollten Praxischefs auch die rechtlichen Unsicherheiten im Blick behalten und sich in Zweifelsfragen juristisch beraten lassen.