Icon Navigation öffnen

Zahnarztpraxen: Über 50 Prozent weniger Arbeitsaufkommen, ca. 70 Prozent Kurzarbeit

von A&W Online

Zahnarzt mit Zahnsymbol zwischen den Händen
Foto: natali_mis - fotolia. com

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Zahnarztpraxen sind hoch, das zeigte bereits eine offene Online-Umfrage unter Praxisinhabern Mitte April. Nun liegen zusätzlich deutschlandweit repräsentative Daten aus dem GOZ-Analyse-Panel der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vor.

Im Bundesdurchschnitt schätzen Zahnärzte und Zahnärztinnen den Rückgang des Arbeitsaufkommens in ihren Praxen von Februar bis April auf mehr als 50 Prozent ein. Die Einschätzungen variieren, je nach Infektionsgeschehen und länderspezifischen Regelungen, zwischen 59,2 Prozent und 40,5 Prozent. Obwohl die Praxen flächendeckend für ihre Patienten erreichbar blieben, mussten sie ihre Sprechzeiten um durchschnittlich gut ein Drittel (38,7 Prozent) reduzieren. Am deutlichsten zeigte sich dies in Berlin (-43,2 Prozent).

Die Hälfte der Zahnarztpraxen reduzierte auf Notbetrieb

Im Bundesdurchschnitt waren die Zahnärzte Anfang April 25,2 Stunden pro Woche in der Praxis anwesend, darüber hinaus war jedoch die telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten gewährleistet. Beinahe die Hälfte der Praxen hatte ihren Betrieb auf Notfallbehandlung umgestellt (44,6 Prozent). Als Gründe wurden Infektionsschutz (38,1 Prozent), vorbeugende Empfehlungen der Körperschaften (28,0 Prozent), Terminabsagen der Patienten (27,1 Prozent) sowie fehlende oder knappe Schutzausrüstung (19,6 Prozent) genannt (Mehrfachnennungen mgl.). In Bundesländern, in denen das Ministerium entsprechende Verordnungen erlassen hatte, kamen auch diese zum Tragen. Ein weiterer Grund war Personalmangel in der Praxis (entweder Zahnarzt/Personal Risikogruppe oder fehlende Kinderbetreuung).

Mehrheit meldete Kurzarbeit an

Kurzarbeit musste im Bundesdurchschnitt von über zwei Dritteln der Praxen in Anspruch genommen werden (69,8 Prozent).
„Die immensen Verluste werden sich nicht in anderen Monaten nachholen lassen können, dies ist organisatorisch und personell gar nicht möglich, arbeitsrechtlich können die Stunden ja nicht einfach hinten an die Öffnungszeiten drangehängt werden“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Zahnmedizin ist viel ausstattungsintensiver als andere Fachbereiche, warum gerade hier nicht die gleichen Schutzmechanismen greifen wie im restlichen Gesundheitssystem, ist faktisch nicht begründbar. Für die ohnehin kreditbelasteten Praxen ist diese Situation folgenschwer.“

In die Auswertung einbezogen wurden Antworten von über 1.000 Praxen aus dem GOZ-Analyse-Panel der BZÄK.

Anzeige

So organisieren Sie Covid-Impfungen in Ihrer Hausarztpraxis (inkl. kostenlosem Praxisratgeber)

Die Impfkampagnen gegen das Coronavirus in Deutschland laufen. Wurde zuerst nur in speziellen Impfzentren geimpft, wird die Durchführung der Covid-Impfungen nun immer mehr in die Hausarztpraxen verle... Mehr
Author's imageIlias TsimpoulisChief Medical Officer bei Doctolib
Login erfolgreich

Sie haben Sich erfolgreich bei arzt-wirtschaft.de angemeldet!

×