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Versicherungen

Chronisch kranke Patienten können jetzt einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einer Mitteilung hin.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Gesetzlich versicherte Erwachsene können ebenfalls eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Alle Befreiungen müssen jedes Jahr neu beantragt werden.

Mit dem für 2017 aktualisierten Zuzahlungsrechner unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner lässt sich genau ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Eine ältere Dame ist verheiratet, die Kinder sind aber schon aus dem Haus. Die monatlichen Renten der Eheleute ergeben zusammen 2.000 Euro, also jährlich 24.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 5.355 Euro für den Ehepartner ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 18.645 Euro. Die chronisch kranke Frau und ihr Ehemann müssen demnach zwar sämtliche Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 186,45 Euro (ein Prozent) pro Jahr selbst tragen, werden aber darüber hinaus komplett von allen Zuzahlungen befreit.

In Deutschland sind derzeit sieben Millionen Menschen – zehn Prozent der 70 Millionen gesetzlichen Versicherten – von der Zuzahlung befreit. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Das kann bei chronisch Kranken eine echte finanzielle Entlastung sein: Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung genau zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de